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HILFE !!! weiß nicht mehr weiter :-(

Verfasst: 01.06.2006 16:28
von felina
Hallo,
ich hoffe einer kann mir helfen! es geht darum das ich mit meinem Freund in einer sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" wohne ab heute 1.6 hat er wieder eine festeinstellung (ich leider noch nicht) er hat rechzeitig bescheid gegeben das er ab 1.6 wieder in Arbeit ist,ja nun das problem wir haben kein geld bekommen,auch keine Info nichts!

Ich also angerufen und gefragt,ja die Dame sagte er muß erstmal einen Arbeitsvertrag einreichen und wenn der belegt das er erst ende Juni sein erstes Geld bekommt würden sie überweisen (was ist mit mir?) ja nun die Sache wer bekommt schon sein gehalt bevor er etwas gemacht hat??? das konnte die Dame selbst nicht beantworten.... Dürfen die das einfach machen? nun wird man schon bestraft das man Arbeitet!!!! denken die überhaupt mal dadran das man auch miete zahlen und leben muß??

Was können wir machen? wäre super wenn einer Rat weiß!
Dazu noch der neue Job ist auf stundenlohn und wird nicht hoch genug sein das sie mein geld einfach streichen können.

Würde mich über eine Antwort sehr freun!!

Verfasst: 01.06.2006 19:41
von wuschel04
Hallo!

a) Es ist schon einmal völliger Quatsch, zu sagen, man werde bei einer Arbeitsaufnahme "bestraft"... dazu muß man wohl nichts mehr sagen...
b) Es ist im SGB2 nun einmal so geregelt, daß das (Arbeits-)Einkommen im Monat des "Zuflusses" auf die Leistungen angerechnet werden muß. Wenn also belegt ist, daß das erste Arbeitsentgelt nicht schon im Juni "zufließt", kann für diesen Monat auch weiter in unverminderter Höhe Alg2 gezahlt werden.
c) Wenn der Job tatsächlich so mies bezahlt wird (die Höhe muß auch belegt werden), besteht evtl. trotz des Arbeitseinkommens "Bedürftigkeit" mit der Folge, daß auch künftig Alg2 gezahlt werden kann (allerdings unter Anrechnung des Einkommens).
d) Ein Blick in das Merkblatt, das jedem Antragsteller ausgehändigt sein sollte, hilft sehr oft weiter - man muß es nur lesen...

M.f.G.
wuschel04