HILFE !!! weiß nicht mehr weiter :-(

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
felina
Beiträge: 2
Registriert: 15.04.2006 22:13

HILFE !!! weiß nicht mehr weiter :-(

Beitrag von felina »

Hallo,
ich hoffe einer kann mir helfen! es geht darum das ich mit meinem Freund in einer sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" wohne ab heute 1.6 hat er wieder eine festeinstellung (ich leider noch nicht) er hat rechzeitig bescheid gegeben das er ab 1.6 wieder in Arbeit ist,ja nun das problem wir haben kein geld bekommen,auch keine Info nichts!

Ich also angerufen und gefragt,ja die Dame sagte er muß erstmal einen Arbeitsvertrag einreichen und wenn der belegt das er erst ende Juni sein erstes Geld bekommt würden sie überweisen (was ist mit mir?) ja nun die Sache wer bekommt schon sein gehalt bevor er etwas gemacht hat??? das konnte die Dame selbst nicht beantworten.... Dürfen die das einfach machen? nun wird man schon bestraft das man Arbeitet!!!! denken die überhaupt mal dadran das man auch miete zahlen und leben muß??

Was können wir machen? wäre super wenn einer Rat weiß!
Dazu noch der neue Job ist auf stundenlohn und wird nicht hoch genug sein das sie mein geld einfach streichen können.

Würde mich über eine Antwort sehr freun!!
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

a) Es ist schon einmal völliger Quatsch, zu sagen, man werde bei einer Arbeitsaufnahme "bestraft"... dazu muß man wohl nichts mehr sagen...
b) Es ist im SGB2 nun einmal so geregelt, daß das (Arbeits-)Einkommen im Monat des "Zuflusses" auf die Leistungen angerechnet werden muß. Wenn also belegt ist, daß das erste Arbeitsentgelt nicht schon im Juni "zufließt", kann für diesen Monat auch weiter in unverminderter Höhe Alg2 gezahlt werden.
c) Wenn der Job tatsächlich so mies bezahlt wird (die Höhe muß auch belegt werden), besteht evtl. trotz des Arbeitseinkommens "Bedürftigkeit" mit der Folge, daß auch künftig Alg2 gezahlt werden kann (allerdings unter Anrechnung des Einkommens).
d) Ein Blick in das Merkblatt, das jedem Antragsteller ausgehändigt sein sollte, hilft sehr oft weiter - man muß es nur lesen...

M.f.G.
wuschel04
Antworten