Hallo,
habe im Dezember letzten Jahres das erste mal Alg.II beantragt war zu dem Zeitpunkt noch unter 25. Wohne noch bei meiner Mutter, Rentnerin, mein Bruder wohnt auch da. Mußte damals alles Einkommen von meiner Mutter vorlegen und auch eine Bescheinigung vom Vermieter. Habe es dann bewilligt bekommen. Denn Regelsatzt (345€) + Leistung für Unterkunft und (150€). Nun musste ich ja einen folge Antrag stellen. Bekamm auch gleich zwei Tage später Post von der Arge, muß noch die aktuellen Rentenbescheide meiner Mutter vorlegen und ein Zusatzblatt zur Festellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft. Da wollen die jetzt wissen wer im Haushalt lebt und ob ich finanziell von denen unterstütz werde ob mir Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt wird oder ob ich dafür zahlen muß? Ob ich mein Essen selbst bezahle oder umsonst mitessen darf? Weiß jetzt nicht genau wie ich das ausfüllen soll? Bekomme keine Geld von meiner Mutter und auch nicht von meinem Bruder, mein Essen muß ich selbst bezahlen, naja und die Unterkunft da bezahle ich eigentlich nichts für. Werden mir jetzt die 150€ gestrichen oder Wie?
Wäre nett wenn mir jemand da mal ne antwort geben könnte....
Schon mal vielen dank im voraus
Folgeantrag
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Du hast deine Fragen doch schon selbst beantwortet. Du zahlst dein Essen selber nur die Miete nicht das würde ich dann auch so angeben. Dann wird dir aber auf jedenfall der Mietanteil gestrichen.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Alles wonach gefragt wurde musst du wahrheitsgemäß angeben. Was gibts daran nicht zu verstehen ? Füll die Formulare aus und geb sie bei der Arge ab. Wenn du das alleine nicht hinkriegst , geh zu deinem Sachbearbeiter und füll das gemeinsam mit ihm aus.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!