ALGII bis 31.7.06

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
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ALGII bis 31.7.06

Beitrag von rme »

Hallo,

hab da noch was vergessen! Mein ALGII ist bis zum 31.7.06 bewilligt. Wan sollte ich meinen verlängerungsantrag ordern. Ist das dann nochmal der selbe aufwand wie beim ersten Mal. Wer nennt wenn mir einer einen Tipp geben könnte. Gruss
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Ich würde mindestens 4 wochen vor ablauf wenn nicht sogar 6 wochen vorher persöhnlich zur Arge und einen Folgeantrag ausfüllen. Empfang bestätigen lassen !!!! Wenn sich bei dir nichts geändert hat, also sowas wie nun 400 Job oder man hat sich geschieden und wohnnt nun alleine oder etwas in dieser Art dann brauch man auch nichts groß neu ausfüllen. Der Folgeantrag ist DIN A4 und beidseitig auszufüllen. Aber falls keine Änderungen eingetreten sind einfach nur paar mal "nein" ankreuzen , Namen und BG Nummer drauf , unterschreiben und abgeben.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

danke Dir! Hatte vor eine LV zu kündigen. Es werden ca. 2800€ fällig. Die müsste ich dann als Vermögen neu eintragen. Ich befürchte das man mir deshalb den Antrag ablehnen wird.
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Solltest du kein weiteres Vermögen haben müsste die LV noch unter dem Freibetrag von 200€ pro Lebensjahr liegen. Sollte also kein Grund sein deinen Folgeantrag abzulehnen.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Gast

Beitrag von Gast »

Das sehen die Gerichte unterschiedlich. Meistens wird es als Einkommen angerechnet.
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