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wer kann mir weiterhelfen
Verfasst: 29.05.2006 21:13
von rme
Hallo,
wer kann mir sagen was passiert wenn ich meine LV jetzt kündige, um mir meine Zähne machen zu lassen. Es würden ca 2800€ zur Auszahlung anstehen. Meine Fallmanagerin meinte sie müsste es wie ein Einkommen behandeln, sprich anrechnen! Ein anderer Fallmanager meinte, das ich als 39j. Mann ein Sparvermögen von 7800€ haben darf. *x?!X
Wer kann mir da eine genauere Auskunft geben? Wer hat einen ähnlichen Fall gehabt? Bei meiner Arge weiss wieder die eine Hand nicht was die andere tut. Womöglich stellen die mir die Zahlung jetzt ein! Ist das zulässig?
wer schön wenn mir einer weiterhelfen kann....
Verfasst: 29.05.2006 21:20
von DjTermi
Für Barvermögen wird ein Grundfreibetrag bis zu einem Betrag von 200 Euro je Lebensjahr eingeräumt. Für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinen Partner beträgt er mindestens 4.100 Euro und maximal jeweils 13.000 Euro.
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die bis zum 1. Januar 1948 geboren sind, werden deutlich höhere Vermögensfreibeträge berücksichtigt (520 Euro pro Lebensjahr, maximal 33.800 Euro).
Verwendet der Inhaber seine Riester-Anlageformen, also Vermögen, das auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert wird, nicht vorzeitig, wird dieses einschließlich seine Erträge bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nicht berücksichtigt.
Kann der Inhaber das Vermögen vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten, ist weiteres Vermögen, dass der Altersvorsorge dient, bis zu einer Höhe von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners anrechnungsfrei (Max. Freibetrag: 13.000 Euro).
Des Weiteren steht jedem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen ein Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen zu.
Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung werden nicht als Vermögen berücksichtigt, ebenso zum Beispiel ein angemessenes Kraftfahrzeug.
Re: wer kann mir weiterhelfen
Verfasst: 30.05.2006 14:28
von Manni
rme hat geschrieben:Hallo,
wer kann mir sagen was passiert wenn ich meine LV jetzt kündige, um mir meine Zähne machen zu lassen. Es würden ca 2800€ zur Auszahlung anstehen.
Dafür brauchst du deine LV übrigens nicht zu kündigen.
Ich habe eine Zahnprothese bekommen die vom Amt zu 100% übernommen wurde.
Eine LV kündigen hat immer mit Verlust zu tun. Beitragsfrei stellen wäre auch eine Möglichkeit
Verfasst: 30.05.2006 14:52
von Azze
@ Manni
Wie hast du das denn geschafft das die ARGE deine Zahnprotese zu 100% ünernommen hat ? Normal zahlt sowas doch die Krankenkasse und nicht die ARGE. Jedenfalls wird die Regelleistung von der Krankenkasse übernommen.
Verfasst: 30.05.2006 15:17
von Manni
Ok dann hat es die Krankenkasse übernommen. Mir wurde dort gesagt das die ARGE dafür zuständig sei. Dort haben ich angefragt und bin mit der Bescheinigung das ich ALG2 Empfänger zur Krankenkasse.
Es wurde bewilligt und bezahlt.
Ich wollte eigentlich nur sagen das er dafür seine LV nicht kündigen muss.
Verfasst: 30.05.2006 15:47
von rme
naja, auf jeden Fall vielen Dank!
Das kuriose ist halt das die Leute bei der ARGE immer sofort mit irgendwelchen Sanktionen drohen und keiner richtig bescheid weiss. Man sagte mir sogar kurz und knapp, dass die Zähne dann halt so bleiben müssten! - Frechheit - wenn es keine Kostenübernahmen geben würde. Ansonsten würde es als Einkommen angerechnet. Es ist wohlgemerkt meine einzigste Sparrücklage. Dank einiger netten Antwortnachrichten hier im Forum, bin ich jetzt schlauer. Man kann es mir NICHT anrechnen! Ich werde morgen mal bei meiner KK anrufen und wegen der Kostenübernahme für den Zahnersatz nachfragen.
Danke @ all