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4-5jahre gearbeitet->Mama geworden-> direkt Alg2 + Aus
Verfasst: 29.05.2006 16:08
von dini
Hallo,
meine Schwester ging jetzt in Mutterschutz, sie hat seit 2001 eine fest Stelle gehabt und kann auch nach ihrem Mamaurlaub wieder dahin
Frage ist, obwohl Sie die ganze Zeit arbeiten war, warum rutscht Sie in Harz 4 rein und nicht normales Arbeitslosengeld?
Jeder der nicht mehr arbeiten geht bekommt doch erst Alg1 und nicht Alg2, wenn er 1jahr gearbeitet hat ????
Sowie soll Sie jetzt ausziehen aus ihrer Wohung, wer bezahlt das? Die vom Arbeitsamt meinten, neeeee fragen Sie erstmal ihre Freunde die sollen ihnen helfen beim Umzug! So wie ich gehört habe übernimmt doch eigentlich das Arbeitsamt das, bis in welcher Höhe gewähren die das?
Umzugsfirma, auch Tapezieren???
Meine Mum ist 56jahre und wohnt jetzt ca. 28jahre in der Wohnung und soll ausziehen, ich fragte beim Amt und sagte, was ist wenn die Möbel beim Umzug kaputt gehen, weil diese schon recht alt sind, da wurde mir nur geantwortet, ja PECH gehabt, da müssen Sie dann aufpassen. Das kann ja auch nicht sein oder???
Kfz-Haftpflichtversicherung wird doch auch übernommen wenn man Alg2 erhält oder????
Soviele Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!
Vielen Dank schon mal von mir!!!!
Liebe Grüsse Dini (Nadine)
Verfasst: 29.05.2006 16:21
von Azze
Alles etwas seltsam .
Zu der Wohnung jedenfalls kann ich sagen , das wenn das AMT einen Umzug anordnet müssen die auch die Kosten für den Umzug übernehmen ! Eine Aussage von dem SB "Zuerst die Freunde fragen" find ich schon ein starkes Stück. Die machen es sich verdammt leicht.
Verfasst: 29.05.2006 16:25
von dini
ja das meine ich ja auch,
kann mir jemand sagen bis welchen Betrag die zahlen?
also so wie ich weiß muss man sich 3 Angebote einholen von Umzugsfirmen und das günstige nehmen die ja dann.
Die sollten dann doch auch das Tapezieren, Teppich usw. bezahlen wann der alte Teppech nicht passen sollte oder schon sehr alte ist?!
Kann mir jemand sagen wie das nun ist, ob meine Schwester nicht eigentlich Alg1 bekommt statt 2 ????
DANKE
LG Dini
Verfasst: 29.05.2006 17:33
von groov
Kfz-Haftpflichtversicherung wird doch auch übernommen wenn man Alg2 erhält oder????
Nein, das wird nicht übernommen, aber das Auto darf man behalten, sprich man ist nicht gezwungen es zu verkaufen.
Verfasst: 29.05.2006 18:28
von Azze
Hab grade mal im Internet gesucht wegen ALG1 und Mutterschutz.
Soweit ich da erfahren habe wird während des Mutterschutz kein ALG1 bezahlt (weil man dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht) die Krankenkasse zahlt dann aber wohl 13€ am Tag. Wenn der Bedarf dadurch nicht gedeckt wird kann man wohl ergänzend ALG2 bekommen. Das dürfte die Sache doch erklären.
Verfasst: 30.05.2006 14:34
von Manni
Dazu muss man wissen wer das gesagt hat das deine Mutter und deine Schwester ausziehen müssen.
Verfasst: 30.05.2006 18:53
von dini
Hallo,
gesagt hat es das Arbeitsamt das sie ausziehen müssen,
meine Mutter war heute wieder da und er sagte ebenfalls zu ihr
ja sie müssen ihre Freunde fragen, das einzige was er ihr gesagt hat ist, ja sie können sich eine Firma aussuchen (3 Angebote) wo sie ein Wagen leihen können. Meine Mutter (56) fragte ob sie die Möbel auf den Rücken packen soll, er sagte, ja wenn sie schon knapp 30jahre da wohnen, dann haben Sie doch sicher nette Nachbarn.
Ich frage mich ob sie se da nicht alle haben. Das ist das Arbeitsamt Leverkusen und der Herr heißt Herr XXX oder so. Meine Mutter fragt jetzt morgen nach der Nr. von dem Teamleiter dann wird sie dorthin gehen.... Also ich habe mal was von einem 4000,- Euro Rahmen gehört.
Liebe Grüsse Dini
Verfasst: 30.05.2006 21:45
von Manni
wenn es um rechtliche sachen geht könnte dir der VDK weiterhelfen. Dieser Verein ist absolut spitze . Hat mir schon sehr oft geholfen.
Verfasst: 31.05.2006 20:19
von wuschel04
Hallo "dini"!
a) Das Hörensagen von € 4.000,-- war wohl eher ein Wunschtraum...
b) Ich würde mich an Ihrer Stelle hüten, in diesem Forum Namen von
Arge-Mitarbeitern zu veröffentlichen...

das könnte in`s Auge
gehen! Ich stelle mir vor, der Betreffende "revanchiert" sich... das würde
Ihnen doch auch nicht gefallen, oder???
M.f.G.
wuschel04
Verfasst: 31.05.2006 20:26
von EarlGrey
dini hat geschrieben:ja das meine ich ja auch,
Kann mir jemand sagen wie das nun ist, ob meine Schwester nicht eigentlich Alg1 bekommt statt 2 ????
Ja sicher! Bei mir ist es naemlich genauso. Wenn man ein ruhendes Arbeitsverhaeltnis hat bekommt man kein ALG1. Dazu muesste man ARBEITSLOS sein. Ist man aber nicht, wenn man im Mutterschutz oder in Elternzeit ist. Man hat KEIN EINKOMMEN aber das ist nicht gleichbedeutend mit ARBEITSLOS. Früher hätte man Sozialhilfe beantragt. Das gibts in der Form nicht mehr, also bekommt man Hartz4.
Alles klar?
Was den Umzug angeht, ist denn die Wohnung wirklich zu groß? Schliesslich ist es bald eine Person mehr, die da wohnt? Wir "mussten" nicht umziehen. Wir sind in eine groessere Wohnung gezogen, weil wir mehr Platz brauchten. Alles kein Problem. Beim Amt nochmal vorsprechen und genau fragen, warum dieser Umzug angeordnet wird (schriftlich geben lassen).
Wuerde mich sehr freuen, zu lesen, wie es hier weitergeht. Besonders interessiert mich, ob das sog. Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld aufs ALG2 angerechnet wird (darueber streite ich naemlich schon seit Monaten mit der ARGE)
Gruss
Earl
Verfasst: 31.05.2006 21:40
von DjTermi
wuschel04 hat geschrieben: Ich würde mich an Ihrer Stelle hüten, in diesem Forum Namen von Arge-Mitarbeitern zu veröffentlichen
So ist es, darum habe ich denn Namen weg gemacht. Und in Zukunft bitte an alle,
KEINE Namen zu nennen.
Verfasst: 05.06.2006 17:57
von dini
hallo,
also meine Mum ruft morgen bei der Teamleiterin an und lässt sich dort ein Termin geben bei ihr, da der Herr XXX

ja keine richtigen Antworten geben kann und nur Gegenfragen stellen kann.
naja ich schreibe dann was dabei rausgekommen ist !!!
Dini
Verfasst: 07.06.2006 03:19
von Gast
Nocheinmal: NICHT anrufen, SONDERN mit ZEUGEN hingehen!
Alles schriftlich geben lassen.
Ohne Zeugen und ohne schriftliches habt ihr nichts für das Sozialgericht in der Hand.