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U25 - Anrecht auf Weiterbildung

Verfasst: 29.05.2006 10:39
von groov
Letztes Jahr wurde mein Antrag auf eine Weiterbildung abgelehnt.
Soweit ich weus hat man als Unter 25 ein Anrecht auf Beschäftigung, beinhaltet das auch die Weiterbildung ?

Muss ich dem Jobcenter ein Weiterbildungsangebot vorlegen, oder vermittelt dann das Jobcenter eins ?