U25 - Anrecht auf Weiterbildung
Verfasst: 29.05.2006 10:39
Letztes Jahr wurde mein Antrag auf eine Weiterbildung abgelehnt.
Soweit ich weus hat man als Unter 25 ein Anrecht auf Beschäftigung, beinhaltet das auch die Weiterbildung ?
Muss ich dem Jobcenter ein Weiterbildungsangebot vorlegen, oder vermittelt dann das Jobcenter eins ?
Soweit ich weus hat man als Unter 25 ein Anrecht auf Beschäftigung, beinhaltet das auch die Weiterbildung ?
Muss ich dem Jobcenter ein Weiterbildungsangebot vorlegen, oder vermittelt dann das Jobcenter eins ?