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Erlaubnis?

Verfasst: 28.05.2006 22:02
von Anna
Nochmal als Nachfrage, haben das noch nicht ganz verstanden:
Meine Schwester(19) und ihr Freund(20) wollen heiraten, weil Baby unterwegs ist. Beide wohnen noch bei den Eltern. Müssen sie um Erlaubnis fragen, ob sie jetzt heiraten dürfen und zusammenziehen dürfen oder wie läuft das ganze? Sie müssen beim Auszug beide zum Amt, meine Schwester ist arbeitslos, bekommt aber kein ALG1(hat nie Lehre gemacht, leider nie was bekommen)! Der Freund wird nach der Lehre und der anschließenden Arbeitszeit nicht weiter beschäftigt, muss dann ALG1 beantragen. Was müssen beide als erstes tun?

Verfasst: 29.05.2006 00:49
von submarin
Müssen sie um Erlaubnis fragen, ob sie jetzt heiraten dürfen ....

soweit kommt es noch!

NEIN, sie müssen niemanden fragen, wenn sie heiraten.
Für den Umgang mit der ArGe wäre es sicher erheblich einfacher, wenn die beiden vor Auszug heiraten, denn dann kann die Behörde das nicht ablehnen.

Dem Freund würde ich dringend empfehlen, sich 3 Monate vor Ende der Ausbildung bei der ArGe arbeitslos zu melden, die Sperren werden sehr grosszügig verhängt.

Verfasst: 29.05.2006 08:34
von Anna
wieso bekommt er denn ne Sperre? Er kann ja nichts dafür, das sein Arbeitgeber die Stellen kürzt. Er wäre zum 1.7.06 ja schon arbeitslos.

Verfasst: 29.05.2006 10:36
von groov
Was grottenolm meint ist, das man verpflichtet ist, sich rechtzeitig, also vorzeitig anzumelden.

Verfasst: 29.05.2006 11:22
von Anna
das versteh ich natürlich auch. Nur weis er es erst seid Freitag, gibts dann trozdem ne Sperre? Er wird ja in dieser Woche zum AMt hin, das steht ja schon fest.