Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Ich habe seit Montag einen sogenannten 1€ Job.Ich bin regelrecht Glücklich darüber, was ich jedoch nicht verstehe ist die tatsache das dieses Geld welches ich verdienen werde nicht als zusätzliches Einkommen zählt und somit nicht angerechnet wird,aber die 50 Euro welche meine Tochter von ihrem Vater für die Aufwendung der zusätzlichen kosten ihrer Kieferbehandlung bekommen hat soll ich ,
als nicht gemeldetes ,zusätzliches Einkommen zurückzahlen an die ARGE.
wenn du denkst es kann nicht schlimmer werden dann schau mal auf diese Seiten
Das kann es ja wohl nicht sein! Einkommen bis 100 € sind frei! Soll der Vater doch sagen das es Taschengel für sie ist! Das können sie doch wohl noch nicht verbeiten! Das würde ich machen! Oder fragen Sie doch mal die ARGE ob die dese Kieferbehandlung bezahlen wollen!
leider handelt die Arge hier nach dem Gesetz falsch.
Lassen die den Vater diese Zuwendung schriftlich als zweckgebunden im Sinne des Paragraphen 11 SGB II darstellen.
Siehe:
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1.
Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b)
Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
2.
Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.
Dieses Schreiben geben sie dann mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem Standortleiter der Arge ab und fordern den zu unrecht einbehalten Betrag zurück.
Besten Dank für den Tip ich habe auch schon ein Schreiben diesbezüglich vom Vater meiner Tochter aber die ARGE war sehr flink mit der Kürzung meiner Bezüge um die genannten 50 Euro und zwar Monatlich.
Mein Ex gibt mir nun erst mal nix mehr zusätzlich, sollte ich mal wieder was benötigen, denn so war das ja nicht gedacht und nun habe ich im doppelten sinn das nachsehen.
Ich muß nun erst mal warten wie es weitergeht.
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