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denn sie wissen nicht was sie tun

Verfasst: 26.05.2006 19:35
von ilovehartz4
Moinsen erst mal einige daten

hartz 4 antrag gestellt 10/05 genehmigt bis 03/06

hatte noch anspruch auf anschlußübergangsgeld(habe ich der ARGE bekannt gegeben) von 10/05 bis 12/05 wurde aber erst ausgezahlt wenn arge ihren erstattungsanspruch genüber der bfa geltend gemacht hat und ergebnis meiner abschlußprüfung vorliegt
ergebnis der prüfung lag mitte 11/05 vor, arge machte erstattungsanspruch erst am 30.12.05 geltend.
letzendliche auszahlung des übergangsgeldes der bfa für die monate 10/05-12/05, nachdem alles mit der arge verrechnet war, ende 1/06.

bekomme nun ein schreiben der arge, dass ich ja in 01/06 einkommen hatte (jenes übergangsgeld aus der verspäteten nachzahlung der bfa) und ich deshalb 705 € zurückzahlen soll.

ist das rechtens oder schreit das nach anwalt und sozialgericht?????

......hab zum 1.6 nen job(ergebnis meiner 1000% eigenbemühung !!!!!!!!!!) wenn ich da so arbeite wie die pfeifen aufm amt (SORRY aber mir platzt der kragen) bin ich den am 2.6 wieder los.

Verfasst: 28.05.2006 00:08
von Gast
Anwalt.

habsch mir gedacht..............

Verfasst: 30.05.2006 18:27
von ilovehartz4
bin scho wech zum termin............zisch

also mochmal

Verfasst: 13.11.2006 10:35
von ilovehartz4
ARGE hat am 31.10.05 erstattunganspruch gegenüber der deutschen rentenversicherung angemeldet.

DRV hat mitgeteilt, dass übergangsgeld erst ausgezahlt wird, wenn ARGE ihren erstattungsanspruch geltend gemacht hat.

ARGE hat dieses erst am 30.12.05 gemacht und darüber hinaus, noch verkehrt versendet.

nachdem alles bei der drv dann endlich eingegangen ist am 23.1.06, wurde innerhalb von 5 tagen anschlußüberganggeld ausgezahlt.

arge wertet dieses nun natürlich als einkommen für 01/06 und will 705€ zurück.

was kann ich dafür, dass arge erst anträge verspätet stellt undverkehrt versendet. fühle mich hier dermaßen in a.... gekniffen.
widerspruch erfolgte, klage erhoben, anwalt sieht nun aber keine chance auf durchsetzung der klage, da das sc....zuflußprinzip gilt.

d.h. hätte die arge schnell und korrekt gearbeitet, wäre die auszahlung des anschlussüberganggeldes in 12/05 gewesen.

hoffe noch auf tipps..............sehe dieses verhalten einfach nicht ein.
da ich rechnerisch um einen monat beschissen wurde.

Verfasst: 14.11.2006 03:38
von Gast
Tipp für den Anwalt: § 850 ZPO prüfen.

Dies kann hier aber weiter nicht erörtert werden. Nur ein evtl. mögl. Hinweis. :wink:

Verfasst: 20.11.2006 11:41
von ilovehartz4
moin ralf, welchen unterparagraphen meinst du denn genau?
gibt ja 850 a-k

Verfasst: 20.11.2006 19:33
von Gast
Das soll sich der Anwalt mal anschauen.
Es geht um die Unpfändbarkeit von Einkommen bis zur Vermögensfreigrenze.
Pfändungsschutz ist das Stichwort.