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Muss ich obdachlos werden???bitte helft mir!
Verfasst: 02.05.2005 20:38
von Claudina

Ich bin 19 Jahre alt und besuche eine Fachoberschule (klasse 11).Nach meinem Therapie(stationär) aufenthalt bin ich im september 04 nicht mehr nach hause (aus gesundheitlichen gründen)gezogen sondern in eine Jugendhilfeeinrichtung. Der voraussichtliche auszugstermin war der 31.03.05 ,da diese Hilfe zum schluss nicht mehr zumutbar war(ich musste mit einer drogenabhängigen zusammenwohnen ,hatte aber vom jugendamt aus die wahl da zu bleiben oder keine hilfe zu bekommen)bin ich am 22.02.05 ausgezogen. DEN ANTRAG AUF ALG 2 HABE ich am 06.01.05 gestellt (er ist auch komplett,dh.alle unterlagen,auch der frühzeitige auszug)
Das erste mal wurde er dann abgelehnt mit der begründung ich hätte einkommen(völliger schwachsinn) die wohnung zahle ich vom geliehenen Geld von Feunden und muss fast hungern( habe meine jugendzimmer möbel). Ich habe wiederspruch gegen den wiederspruch eingelegt.Jetzt warte ich schon die ganze Zeit und rief heute da an.Endlich fand sich ein ZUSTÄNDIGER,(nachdem es angäblich soeinen antrag noch wiederspruch geben sollte---deren meinung nach!!)der mir erklärte ich würde KEIN GEld bekommen weil ich frühzeitig aus der Es wird jetzt eine SANKTION eingeleitet und ich bekomme nochmal ab jetzt 3 Monate kein Geld. WIE SOLL ICH ÜBERLEBEN!!! ???? Ich habe gelesen (im gesetz) dass sie das nur tun können wenn ich angebotene hilfe wie zB. ein gespräch, einen arbeitsplatz usw abgelehnt hätte ABER ich habe doch niemals etwas von denen bekommen!?!?!?!?!??!?!?!?!??!ich bin so verzweifelt! nächsten monat sitze ich auf der straße! was soll ich tun??helfen sie mir!
Verfasst: 17.05.2005 13:32
von Gast
Vielleicht solltest Du einfach zu einem Anwalt gehen und das weitere Vorgehen mit Ihm besprechen.
Es wäre nett wenn Du dann über Deine Ergebnisse hier berichtest.
Verfasst: 26.07.2005 15:32
von Gast
anschaffen gehen
Verfasst: 27.07.2005 08:38
von Jonny2
Geh zu einem Anwalt mit Spezialgebiet Sozialrecht. Da Du überhaupt
kein Geld zur Verfügung hast, soll der Anwalt über eine sofortige einstweilige Verfügung Dein Auskommen sichern. Klagemöglichkeit
besteht über Armenrecht. Eine zweite Möglichkeit sehe ich in der
Vorsprache beim zuständigen Sozialamt mit Antrag auf Soforthilfe.
Vorrausetzung Deine Eltern dürfen kein großes Einkommen/Vermögen
haben.
Verfasst: 03.11.2005 16:59
von Gast
Anonymous hat geschrieben:anschaffen gehen

an Gast
Verfasst: 03.11.2005 19:30
von -us-
Solche Bemerkungen kannst du dir mehr als nur sparen
(stinksauer..

...)
-us-
Verfasst: 03.11.2005 20:55
von Läufer
Hallo Claudina,
bist du noch in Ausbildung, da du von FH geschrieben hast ?
Lg Läufer
Verfasst: 03.11.2005 21:40
von -us-
FH = Fachhochschule ... also ausbildung....
Verfasst: 04.11.2005 14:07
von Läufer
eben -us-,
ich wollte damit auch sagen, bei schulischen Ausbildungen wäre mal an BAFÖG zu denken,
bei einer Lehre käme evt. BAB in Frage
falls dies nicht richtig ist, berichtige mich bitte
Lg Läufer
Verfasst: 04.11.2005 14:26
von -us-
Ist richtig !
Sie muss nen Antrag auf Schüler-Bafögstellen.
Dabei wird ihre Lebenssituation (eigene Wohnung) entsprechend berücksichtigt.
-US-