Bin neu hier :-)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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cenko
Beiträge: 5
Registriert: 24.05.2006 20:19

Bin neu hier :-)

Beitrag von cenko »

hallo leute...bin hier ganz neu und wollte mal was wissen, hoffe jemand von euch kann mir helfen....

also ich und meine eltern wohnen in einer wohung die 4-zimmer hat.es hat eine wohnfläche von 68m2..das heisst ist ziemlich klein für ne 4 zimmerwohung....die miete beträgt warm 420 euro

wo hartz 4 kam habe ich ein antrag gestellt auf hartz4 und mein vater hat mit meiner mutter einen antrag abgegen......das heisst ich bekomme 345 euro plus anteilig die miete. den die miete wurde ja durch drei geteilt...

ich werde bald ne arbeit anfangen wo ich 1300 brutto , und netto ca 950 verdienen werde...da ich mit eltern wohne, würden dann meine eltern weniger geld bekommen als jetzt ??

so meine frage ist wenn ich aus der dieser wohung ausziehen würde müsten den meine eltern die wohung aufgeben weil sie dann für 2 personen zu gross ist oder worauf achten die beim jobcenter.

vielen dank im voraus an euch allen :-)
Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Beitrag von Josdo »

Einer Person stehen 45 qm an Wohnfläche zu. Jede weitere Person stehen dann nochmals zusätzlich 15 qm zu. Macht bei 2 Personen also 60 qm Wohnfläche. Ob Deine Eltern dann trotzdem die Wohnung behalten dürfen und die Miete sodann komplett bezahlt wird, kann ich allerdings nicht sagen.

Fakt ist nur, daß wenn Du aus der Wohnung ausziehst, ist diese mit 68 qm rein gesetzlich für 2 Personen zu groß. Allerdings scheint mir die Miete nicht zu teuer, sodaß das Amt wegen 8 qm einen Aufstand wohl nicht machen wird.
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

wir haben eine Wohnung mit 15qm, sind aber "nur" 5 Personen, d.h. uns stünden eigendlich nur 105qm zu. Trozdem konnten wir die Wohnung anmieten, haben wegen der günstigen Miete das ok sofort bekommen. Ich denke daher auch nicht, das die 8qm mehr tragisch sein werden.
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