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Auszahlung ohne Bescheid
Verfasst: 24.05.2006 15:04
von Tritiom
Bedingt durch einen Abzweigungsantrag der UG-Stelle hat meine Arge mir meinen befristeten Zuschlag für den Monat Mai nicht ausgezahlt. Einen schriftlichen Bescheid darüber habe ich nicht erhalten. Kann ich trotzdem gegen die Höhe der Auszahlugn Widerspruch einlegen?
Verfasst: 25.05.2006 12:09
von wuschel04
Hallo!
Eigentlich muß die Arge bei jeder "Entscheidung" einen "Bescheid" erteilen, auch wenn das manchmal nicht geschieht. Ich würde also einen "Bescheid" verlangen, mir dann aber genau überlegen, ob ein Widerspruch tatsächlich gerechtfertigt ist (Begründung?!). Hat die UG-Stelle denn keinen Anspruch auf den abgezweigten Teil der Leistung? Wenn der "Bescheid" hierzu nicht genügend aussagekräftig sein sollte, würde ich bei der Arge bzw. der UG-Stelle mal nachfragen.....
M.f.G.
wuschel04