Auszahlung ohne Bescheid

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Tritiom
Beiträge: 2
Registriert: 24.05.2006 14:36

Auszahlung ohne Bescheid

Beitrag von Tritiom »

Bedingt durch einen Abzweigungsantrag der UG-Stelle hat meine Arge mir meinen befristeten Zuschlag für den Monat Mai nicht ausgezahlt. Einen schriftlichen Bescheid darüber habe ich nicht erhalten. Kann ich trotzdem gegen die Höhe der Auszahlugn Widerspruch einlegen?
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Eigentlich muß die Arge bei jeder "Entscheidung" einen "Bescheid" erteilen, auch wenn das manchmal nicht geschieht. Ich würde also einen "Bescheid" verlangen, mir dann aber genau überlegen, ob ein Widerspruch tatsächlich gerechtfertigt ist (Begründung?!). Hat die UG-Stelle denn keinen Anspruch auf den abgezweigten Teil der Leistung? Wenn der "Bescheid" hierzu nicht genügend aussagekräftig sein sollte, würde ich bei der Arge bzw. der UG-Stelle mal nachfragen.....

M.f.G.
wuschel04
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