Hallo, ich stehe mal wieder da wie Ochs vorm Berge.
Bekomme Hartz IV: 311 € plus ca. 70 € anteilige Kosten der Unterkunft = 378 € + Zuschlag 80 €.
Habe mit meiner aktuellen Lebenspartnerin 2 gemeinsame Kinder hier im Haushalt. Aus erster Beziehung habe ich eine 8 Jahre alte Tochter. Für diese wird UVG gezahlt. Nun will die UVG Stelle unseren Zuschlag pfänden.
Mir stellen sich nun Fragen wie:
Wie hoch ist mein Selbstbehalt (lese immer 730 €, da bin ich ja nun eindeutig drunter)?
Wann kommt es zu einer Mangelfallberechnung (müsste hier ja vorliegen)?
Wie hoch ist das Existenzminimum (Erwachsene und Kinder)?
Ist es ratsam eine Titeländerung anzustreben?
Was ist in diesem Zusammenhang ein Rückstufungsantrag?
Wir sind 5 Personen im Haushalt, erhalten nur für 4 Personen ALG II. Die große Tochter, 9 Jahre, meiner Lebenpartnerin (nicht meine Tochter) bekommt zur Zeit keine staatlichen Leistungen, weil sie Vermögen hat, über dass sie tatsächlich nicht verfügen kann. Ergo, müssen wir ihren Lebensunterhalt hier auch schon auffangen. Das haben wir bisher immer aus dem Zuschlag getan, der ja auch die GEZ finanziert. Auch habe ich meine Bewerbungen aus diesem Topf bezahlt.
Wer kann mir helfen?
ALG II - Unterhalt
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