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Wiederspruch
Verfasst: 24.05.2006 07:35
von roterdrache1981
Hallo ,
kann mir jemand die Internet Seite schreiben wo der Wiederspruch von ALG 2 geschrieben steht ?
Bye Katja
Verfasst: 24.05.2006 08:01
von Anny
hab mal eben bei google - widerspruch alg 2- eingegeben und dort findet man dann viele seiten, z.B.:
www.alg-2.info/hilfe/widersprüche/
hoffeich durfte die adresse hier einfach hineinschreiben
liebe grüsse
anny
Verfasst: 24.05.2006 12:47
von wuschel04
Hallo!
Für das Einlegen eines Widerspruchs gegen einen Bescheid benötigt man m.W. kein Formular oder einen bestimmten Vordruck, das kann ganz formlos geschehen. Den Widerspruch kann man auch mündlich zur Niederschrift bei der Arge einlegen.....
Wichtig ist, daß ma a) die Widerspruchsfrist (1 Monat nach Zustellung des Bescheides) einhält, b) genau den Bescheid bezeichnet, mit dem man nicht einverstanden ist (Datum und Betreff) und c) ausführlich begründet, warum man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist (man muß da keine §§ angeben...). Auf jeden Fall sollte man sich den Eingang des Widerspruchs bestätigen lassen...
M.f.G.
wuschel04
Verfasst: 24.05.2006 13:23
von Azze
Hier gibts auch ein paar Widersprüche zum download :
http://www.erwerbslosenforum.de/ws.htm
Vielleicht helfen sie dir ja
Verfasst: 24.05.2006 19:29
von roterdrache1981
OK ich danke euch .....
einen schönen abend noch
katja