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Fahrkostenbeihilfe
Verfasst: 23.05.2006 22:01
von michael73
So, endlich, ich habs vielleicht geschafft, und habe ab nächste Woche einen Arbeitgeber. Ich habe meine Sachbearbeiterin um Fahrkostenbeihilfe gebeten. Ich weiß, dass es sowas gibt, bis zu 6 Monaten. Aber sie meinte, das sei eine Kannbestimmung, und wenn sie nicht will, dann bekomme ich eben nix. Ende basta aus.
Das kanns doch net geben oder??? Ich hab jeden Tag 40km zu fahren. Das macht 800km im Monat, bei einem Spritverbrauch von durchschnittlich 11,5 Liter. Ich kann mir das net gleich leisten, zumal ich anfänglich während der Probezeit auch noch weniger Gehalt bekomme.
Hab ich da ne Chance, vielleicht doch die 6 Monate zu bekommen???
Verfasst: 23.05.2006 22:57
von Margaretha
Wenn Du jeden Tag 40 km fahren mußt u. die Fahrkosten nicht aus eigener Tasche zahlen kannst, dann steht Dir eine Beihilfe zu, allerdings kann man von Dir verlangen, das Du statt Auto ein öffentliches Verkehrsmittel, wie Bus oder Bahn benutzt!
Verfasst: 24.05.2006 07:19
von Anny
hmmm, sehr interessant!!!!
die ehemalige fallmanagerin meines freundes sagte ihm, als er nachfragte, sowas gibt es nicht, dass ist im freibetrag mit eingerchnet!

selbst wenn der arbeitsplatz noch viel weiter entfernt wäre. eigenartig wie unterschiedlich das von amt zu amt, bundesland zu bundesland und auch mitarbeiter zu mitarbeiter ist.
Verfasst: 24.05.2006 13:01
von wuschel04
Hallo!
Es "gibt" Fahrkostenbeihilfe! Und da würde ich auf jeden Fall auf einem Bescheid bestehen! Auch, wenn es eine "Kann"-Bestimmung ist, muß eine negative Entscheidung nachvollziehbar begründet sein...
M.f.G.
wuschel04
Verfasst: 24.05.2006 13:04
von wuschel04
Sorry - noch einmal kurz zu "Anny":
Es macht schon einen Unterschied, ob der Alg2-Empfänger selbst eine Arbeit aufnimmt und ihm dabei Fahrkosten entstehen - oder ob der Ehegatte / Partner des Leistungsempfängers in Arbeit steht und ihm Fahrkosten entstehen! Die Aussage der Arge war in Ihrem Fall m.W. zutreffend...
M.f.G.
wuschel04
Verfasst: 24.05.2006 16:05
von Anny
achso!
Frage für mich zum verständnis:
wenn man also eine arbeit aufnimmt und KEINE leistungen mehr (kein alg2) bekommt hat man die möglichkeit fahrkostenbeihilfe zu beantragen!?
Und die ehemalige fallmanagerin meines freundes hat doch keine falsche aussage gemacht, das fahrkosten mit in dem freibetrag vorhanden sind???????
oder verstehe ich das nun schonwieder falsch???
liebe grüße (von der heute auf dem schlauch stehenden
Anny
Verfasst: 24.05.2006 16:45
von michael73
also nochmal, als im im August letzte Jahres eine Stelle bekommen habe, sagte mein Arbeitsvermittler sofort, dass ich Fahrtkostenbeihilfe bekomme. Ohne meckern. Seine Nachfolgerin meinte jedoch jetzt, nee gibts nicht, weil brauch ich nicht.
Also wenn ich es richtig machen will, Antrag schriftlich formlos stellen, und Bescheid verlangen. Wenn se das ablehnt, kann ich Widerspruch einlegen oder wie soll ich das verstehen?
Verfasst: 25.05.2006 12:20
von wuschel04
Hallo!
Zu "Michael73":
> Antrag stellen, Entscheidung abwarte, bei Ablehnung ggfls. Widerspruch einlegen... vorher evtl. noch in aller Ruhe mit dem Fallmanager sprechen
Zu "Anny":
> Fahrkostenbeihilfe dann, wenn der Leistungsempfänger selbst eine Arbeit aufnimmt.....
> Freibetrag dann, wenn der Partner des Leistungsempfängers in Arbeit steht und sein Einkommen auf das Alg2 angerechnet werden muß. Dann wird durch diesen Freibetrag der Anrechnungsbetrag vermindert...
Alles klar?
M.f.G.
wuschel04
Verfasst: 25.05.2006 13:03
von michael73
danke, den Antrag habe ich gerade gestellt. Das der negativ wird, ist mir schon fast klar

Verfasst: 25.05.2006 15:17
von Schnuggel
@michael73
Mir gehts genauso! Mein ehem. SB genehmigte zur Arbeitsaufnahme auch FKB, aber meine neue SB
NICHTS.
Allerdings gar NICHTS! Ich hatte meinen Bewerbungskostenantrag kürzlich eingereicht: ABGELEHNT! (Widerspruch habe ich schon eingereicht!)
Vor ca. 2 Monaten hatte ich bereits einen befristeten Job. Bekam von ihr
keinen Antrag auf FKB! Begründung: weil ich nur für 3 Wochen eingestellt wurde! Ihr Kollege händigte mir aber trotzdem den Antrag aus und ich bekam zumindest die einfache Strecke bezahlt.
Ich muss ab 01.06.06 auch täglich 40 km einfach fahren, bin alleinerziehende Mama einer 7-jährigen Tochter und soll von 164,-- Euro mind. vier Wochen alles finanziert bekommen, zumal ich mit öffentl. Verkehrsmitteln NICHT fahren kann.
Da ich über ein Zeitarbeitsunternehmen angestellt bin, wurde mir die FKB mündlich abgelehnt. Begründung: Bei Zeitarbeitsfirmen zahlen wir keine FKB.
Der Fallmanager teilte mir telefonisch mit, dass nicht der Einsatzort, sondern der
Sitz der Zeitarbeitsfirma maßgebend ist. Jetzt hab ich aber einen Vertrag bekommen, indem nicht die Niederlassung als AG steht, sondern der
Hauptsitz der Firma. Könnte ich dann FKB nach Eschborn beantragen??

Sorry, aber das sind mind. 200 km einfach!
Nun, da steht man da, als Arbeitswillige(r) und zermürbt sich den Kopf, wie´s nun weitergehen soll. Da wundern sich die ARGEN, wenn sie ihre "Kunden" nicht vermittelt bekommen. Es ist doch wirklich so! Man sucht händeringend einen Job und wenn man einen hat, wird man in Stich gelassen. Ich fühle mich jedenfalls so.
Ich weiss, dass FKB eine "Kann-Leistung" ist, aber in meiner Eingliederungsvereinbarung steht nunmal drin, dass ich mit Mobi + UBV gefördert werden soll. Somit muss sich doch die ARGE auch an ihre Vereinbarung halten?!
Gegen meine SB habe ich übrigens schriftlich Beschwerde bei der Geschäftsführung eingereicht. Bin mal gespannt, was sich daraus ergibt. Die Dame ist nämlich NEU und unterstützt mich in keiner Hinsicht, stattdessen bekomme ich ständig nur Ablehnungen.
VG!
Schnuggel
Verfasst: 27.05.2006 10:44
von wuschel04
Hallo!
Kann es sein, daß die Zeitarbeitsfirma vertraglich verpflichtet ist, die Fahrkosten zum tatsächlichen Einsatzort zu erstatten??? Wenn das der Fall ist, wundert es mich nicht, daß die Arge keine FKB zahlt - das wäre ja auch "doppelt gemoppelt".....
M.f.G.
wuschel04
Verfasst: 27.05.2006 20:46
von michael73
ich arbeite aber nicht in einer Zeitarbeitsfirma, sondern bei nem richtigen Betrieb. Und da gibts nix.
Die Dame sagte zu mir, ihr isses wurscht, ob ihr Vorgänger mir sowas genehmigt hat. Sie macht das nicht, da könnte ja jeder kommen.
Ich hab das Ganze ma schriftlich gemacht, dann hat se wenigstens noch Arbeit und muß einen Bescheid schreiben, gegen den ich wahrscheinlich gleich mal Einspruch einlegen werde.
Verfasst: 27.05.2006 23:22
von Manni
michael73 hat geschrieben:
Die Dame sagte zu mir, ihr isses wurscht, ob ihr Vorgänger mir sowas genehmigt hat. Sie macht das nicht, da könnte ja jeder kommen.
Wenn diese Dame das wirklich so gesagt hat würde ich da erstmal ne Beschwerde einreichen.
Verfasst: 28.05.2006 09:02
von michael73
Manni hat geschrieben:michael73 hat geschrieben:
Die Dame sagte zu mir, ihr isses wurscht, ob ihr Vorgänger mir sowas genehmigt hat. Sie macht das nicht, da könnte ja jeder kommen.
Wenn diese Dame das wirklich so gesagt hat würde ich da erstmal ne Beschwerde einreichen.
Ich warte den Bescheid ab. Ohne was schriftliches bist ja aufgeschmissen.