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nochmal Umzug und Kosten

Verfasst: 23.05.2006 20:08
von D_C
Hallo zusammen,

ein Besuch bei der Arge heute, brachte also zu Tage das ich (Bedarfsgemeinschaft 3 Personen, Wohnung wird zu groß und ist generell zu teuer, gekündigt zum 31.07) eine Wohnung suchen muss, die Kalt inkl. Nebenkosten maximal 435,- Euro kosten darf. Die Heizkosten wurden neu geregelt, oder werden neu geregelt (hat jemand ne Ahnung wo ich die Texte dazu finde?) und dürfen maximal 60,- Euro im Monat betragen.

Ich wohne in einem Mini-Städchen, die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel ist dürftig, alles was billig an Wohnraum ist, ist so weit außerhalb dass ich 40 Minuten zu Fuß zum Bahnhof brauche. In dem Städchen selber, werde ich auf keinen Fall Arbeit finden. Ein Auto kann ich mir (selbst wenn ich Arbeit finden sollte) auf keinen Fall leisten.
O-Ton war: Notfalls müssen sie sich halt eine 2 Zimmer Wohnung suchen.

Meine zwei Kids sind übrigens 17 und 16, ein Junge ein Mädel. Den Vermieter möchte ich sehen, der uns eine zwei Zimmer Wohnung anmieten lässt, ich werde vermutlich schon Probleme haben eine 3 Zimmer Wohnung zu bekommen.

Was passiert eigentlich wenn ich eine teurere Wohnung anmiete (außer dass keine Umzugskosten und alles was damit zusammen hängt bezahlt werden), bekomme ich dann die Leistungen gekürzt, oder wird halt einfach nur die maximale Miete gezahlt und der Rest ist mein Problem?

Gruß
DC

Verfasst: 23.05.2006 23:50
von Gast
Du beantwortest Deine Fragen zum Teil selbst.

Respekt.

Wegen des "Wohnraumes" werden gerade dieses Jahr sehr viele Verfahren vor den Sozialgerichten erwartet.

Weil; Nicht jede Regelung, die eine Kommune dazu erstellt hat, ist auch nach "Recht und Gesetz".

Die KdU-Richtlinien einiger Kommungen findest Du hier:

Tacheles