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hartz4 rast auf mich zu

Verfasst: 23.05.2006 19:59
von majab.
hallo da draussen,

ich hab da mal ne frage und ihc bin echt froh über jeden kleinsten tip.
also ich habe ein ausbildung und 2 jahre berufserfahrung. danach habe ich mein abi gemacht. in 2 wochen ist nun schluss mit schule. meine eltern schlugen mir vor mich wieder arbeitslos, bzw. arbeitssuchend zu melden.
ich wohne mit meinem freund zusammen, der studiert. er wird also von seinen eltern finanziert.

meine frage: sicherlich wird auch seine finanzielle lage gecheckt, aber können die auch an das geld von seinen eltern?

und könnte man mich auffordern meine wohnung zu verlassen? wenn vielleicht die miete zu hoch ist?

grüsse
majab.

Verfasst: 24.05.2006 11:56
von Azze
Die Eltern deines Freundes müssen definitiv nicht für dich aufkommen.
Wegen der Wohnung weiß ich nicht genau es könnte vielleicht drauf ankommen wer Mieter ist und ob die Wohnung angemessen ist.

Wieviel qm hat die Wohnung denn ?

Verfasst: 24.05.2006 15:38
von majab.
also wir haben eine wohnung von 72 m2 und gezahlen 630 euro kalt.
wir teilen natürlich alle kosten auf

Verfasst: 26.05.2006 16:59
von Margaretha
Rein theoretisch könntest Du doch mit Deinem Freund einen Untermietvertrag abschließen, dann können sie Dir wegen der hohen Miete nichts u. eine eheliche Gemeinschaft wäre auch vom Tisch!
Einen Untermietvertrag bekommst Du in jedem Schreibwarenladen, Du brauchst dann nur noch die Zustimmung von Deinem Vermieter!

Verfasst: 26.05.2006 19:31
von submarin
Mit einem Untermietvertrag würden Sie sich in den Bereich des Sozialbetrugs begeben. Davon rate ich dringend ab!! Sie leben zusammen, aber deshalb sind Sie sich gegenseitig noch lange nicht unterhaltspflichtig.

72qm sind bei Bezug von AlgII zuviel, 60-65 gelten für 2 Personen als angemessen. Wenn nun die Eltern Ihres Freunes definitiv erklären, dass sie die Differenz zur zulässigen Größe im Interesse ihres Sohnes tragen, dürfte das eine zweckgebundene Zuwendung sein und kann m.E. nicht gegen Sie verwendet werden.

Nachlesen können Sie die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft von 61Kommunen unter tacheles.de.