Lebensversicherung!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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denise011
Beiträge: 1
Registriert: 21.05.2006 21:02

Lebensversicherung!

Beitrag von denise011 »

Hallo, ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen und nun habe ich auch gleich mal eine Frage zwecks meiner Lebensversicherung! Ich bin 24 Jahre alt, bin verheiratet und habe zwei Kinder. Meine Lebensversicherung die seid 1991 läuft wird mir nun nächstes Jahr ausgezahlt. Meine Frage ist jetzt, wird mir dann diese Lebensversicherung beim Arbeitslosengeld 2 angerechnet oder darf ich dieses Geld dann für mich behalten? Ich bekomme 5000Euro ausgezahlt! Ich habe schon etwas schiss das ich dann so lange von dem Geld leben muss bis es alle ist und dann erst wieder Geld vom Amt beziehen kann! Vielleicht stehe ich ja auch schon wieder in arbeit, was ich ganz stark hoffe, aber dies ist mir leider noch nicht sicher, da ich noch bis nächstes Jahr im Erziehungsurlaub bin!
Kann mir da jemand helfen? Danke schonmal!

LG Denise
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Meiner Meinung nach fällt das Geld unter geschützes Vermögen nach §12 SGB2. Darin steht :

Ein Grundbetrag von 200 € je vollendetem Lebensjahr für den Leistungsberechtigten und seinen Partner ( mindestens 4 100 € höchstens 13 000 €)

Also wenn du nächstes Jahr das Geld augezahlt bekommst und dann vermutlich 25 Jahre alt bist, solltest du diese 5000 € auch behalten dürfen und nicht auf ALG2 angerechnet werden.
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