Frage zu ALG II und Ebayeinnahmen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Henry
Beiträge: 9
Registriert: 21.05.2006 18:29

Frage zu ALG II und Ebayeinnahmen

Beitrag von Henry »

Hallo zusammen!
Ich habe da eine Frage, da ich da noch nicht dahinter gestiegen bin.

Mein Bruder, 26Jahre und wohnt mit seiner Freundin zusammen bezieht ALG II.
Er hatte einen Zeitraum von 2 Monaten wo er aufgrund von akuter Geldnot einige DVD´s aus seiner DVD Sammlung (Gesamtumsatz ca. 300Euro) bei Ebay verkaufen musste, außerdem hat er von meinen/seinen Eltern in dieser Zeit 350 Euro ausgeliehen bekommen (wurde auf sein Konto überwiesen). Genau nach diesem Zeitraum hat das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten Monate haben wollen. Auf diesen Auszügen waren natürlich die Umsätze von Ebay und das geliehene Geld ausgewiesen. Kurz darauf kam ein Brief vom Jobcenter in dem Stand das er unerlaubterweise Ebayeinnahmen hatte und ihm deshalb 1Monat das ALG II Geld komplett gesperrt wird und er ca. 650Euro nachzahlen muss.

Er hat jetzt vor ca. einem Monat Einspruch eingelegt aber bis jetzt hat sich bei denen nix getan. Könnt ihr mir bitte sagen wie sich der Fall verhält? Leider muss ich mich um das ganze kümmern, da der Rest nicht mehr in der Lage ist sich um etwas zu kümmern, da sie am ende mit den nerven sind.

Wäre über jede Hilfe/Rat sehr dankbar!
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Mit ebay ist das immer so ne Sache, meiner Meinung nach hat er bloß Dinge aus seinem Hausrat verkauft, wär also eine Vermögensumschichtung und somit keine Einnahmen die anzurechnen sind. Aber ob eine DVD Sammlung zum angemessenem Hausrat gehört darüber lässt sich wohl streiten.

Mit den 350€ von seinen Eltern würd ich das so machen. Er soll sich schriftlich geben lassen das sie ihm das Geld als zinsloses Dahlehen gegeben haben, was er also zurückzahlen muss und somit eigentlich nicht von der ARGE als Einnahme angesehen werden kann. Da wird die Arge aber sicher nach dem Verwendungszweck fragen und da bin ich mir nicht sicher ob allgemeine Schulden oder dergleichen als Antwort reichen.
Henry
Beiträge: 9
Registriert: 21.05.2006 18:29

Beitrag von Henry »

Hi!
Vielen Dank für deine Antwort!
Die DVD Sammlung (ist übrigens nicht so viel wie es sich anhört) ist ja noch aus der Zeit als er noch nicht arbeitslos war. Lässt sich darüber wirklich so streiten? Gibt es denn keine feste Regelung für solche Fälle?
Das mit dem schriftlichen Nachweis das es sich nur um ein Darlehen handelt haben wir uns auch schon gedacht das es sicherlich wichtig ist. Werden die dann auch so machen.
Was wollen die denn dann für einen Verwendungszweck damit die das akzeptieren? "Kurz vor Tod, da kein Geld für überlebensnotwendige Medikamente?" Also das ist wirklich heftig was ich da immer wieder über das Jobcenter höre.... Der arme ist über 2000€ im Soll und dann verkauft er sein letztes Hab und Gut und ist dann der Böse? Wirklich sehr unfair...
Gast

Beitrag von Gast »

Nochmal für alle ganz deutlich:

Bisher gibt es meines Wissens keine eindeutige Entscheidung eines Bundesgerichtes zu dieser Problematik.
Nur unterschiedliche Entscheidungen von Sozialgerichten.
Diese sind aber nicht immer und überall anwendbar.

Daraus ergibt sich nur eine Antwortmöglichkeit: VORSICHT.
:wink:
Henry
Beiträge: 9
Registriert: 21.05.2006 18:29

Beitrag von Henry »

Und was soll er dann jetzt am besten machen? Einspruch einlegen und warten? Oder soll er noch weitere Wege gehen?
Gast

Re: Frage zu ALG II und Ebayeinnahmen

Beitrag von Gast »

Henry hat geschrieben:Hallo zusammen!
Ich habe da eine Frage, da ich da noch nicht dahinter gestiegen bin.

Mein Bruder, 26Jahre und wohnt mit seiner Freundin zusammen bezieht ALG II.
Er hatte einen Zeitraum von 2 Monaten wo er aufgrund von akuter Geldnot einige DVD´s aus seiner DVD Sammlung (Gesamtumsatz ca. 300Euro) bei Ebay verkaufen musste, außerdem hat er von meinen/seinen Eltern in dieser Zeit 350 Euro ausgeliehen bekommen (wurde auf sein Konto überwiesen). Genau nach diesem Zeitraum hat das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten Monate haben wollen. Auf diesen Auszügen waren natürlich die Umsätze von Ebay und das geliehene Geld ausgewiesen. Kurz darauf kam ein Brief vom Jobcenter in dem Stand das er unerlaubterweise Ebayeinnahmen hatte und ihm deshalb 1Monat das ALG II Geld komplett gesperrt wird und er ca. 650Euro nachzahlen muss.

Er hat jetzt vor ca. einem Monat Einspruch eingelegt aber bis jetzt hat sich bei denen nix getan. Könnt ihr mir bitte sagen wie sich der Fall verhält? Leider muss ich mich um das ganze kümmern, da der Rest nicht mehr in der Lage ist sich um etwas zu kümmern, da sie am ende mit den nerven sind.

Wäre über jede Hilfe/Rat sehr dankbar!

****
50 € Einzahlung ist ok Minimalbetrag besser f. ebay Trägerkonto über einen Freund Bekannten/a. d. Familien so ist alles CLEAN
Glaube 3 bis 6 Monate können an Auszügen kontrolliert werden darüber nicht mehr darauf achten!!!
Gast

Beitrag von Gast »

50 € Einzahlung ok darüber hinaus wäre e. privates Trägerkonto Freund/Familie besser

Ratschläge wie man unerlaubt Einnahmen verschleiert sind nicht erwünscht
Henry
Beiträge: 9
Registriert: 21.05.2006 18:29

Beitrag von Henry »

Was meinst du damit? Hab das jetzt nicht ganz verstanden?
Gast

Beitrag von Gast »

Grundsätzlich EINSPRUCH erstelle zur Wahrung seiner juritsichen Rechte!!!
leider arbeiten die Behörden sehr larmarschig nur wenn es ans Stoppen v. Zahlungen geht sind DIE fix.

TIPP: ACH ja achtet auf eure Freistellungsauftrag ideal v. d. Arbeitslosigkeit bei pers. Kenntnis d. drohenden Arbeitslosigkeit alles verschieben ud Freistellungsaufträge ggf. löschen. Mir ging es so.

D.H.
LV gekündigt in 2004 + 05-2006 Frage d. Agentur warum bei der Unternehmung noch ein Freistellungsauftrag besteht???

Antwort: Die Kündigung d. LV/d. Fond erfolgte zeitlich vor Ihrer rechtlichen
Verantwortlichkeit. Ja, dann bitte das Kündigungsschreiben. Anwt./JJ. Nö,
habe keine Unterlagen mehr aber Dank f. d. Info setzte mich hinsichtl. des
zu Unrecht bestehenden Freistellungsauftrag m. d. Unternehmung i. Verbindung.

Also 3-zeiler reicht hier aus, d. h. vor Arbeitslosigkeit gekündigt. Ich informiere doch nicht die A-Agentur wenn ich u. solange ich nicht arbeitslos bin v. meinen privaten Belangen.

ACH JA: Gern dürft Ihr auch DienstaUSICHTSBESCHWERDEN stellen od. die
dienstrechtl. Überprüfung erwähnen. Edit Admin Ich habe Dir eine Nachricht dazu geschickt.
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