ALG 2 und umzugskosten
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ALG 2 und umzugskosten
Hi ich bin 22 und habe eine 3 jährige tochter bin seid 3 jahren alleinerziehend und muss zum 01.06. umziehen weil meine vermieter die räume als eigenbedarf nutzen wollen habe früher mit meinem ex zusammengewohnt und habe daher keine komplette wohnungsausstattung da die wohnung hier teilmöbliert mit gemeinschaftsküche und badezimmer ist fehlen mir doch einige entscheidende dinge meine neue wohnung ist bereits genehmigt nun hab ich dort erfahren das ich als unter 25 jährige schonmal die kaution nicht bezahlt kriege (in mir brach die totale begeisterung aus *ironie*) weiss einer wie es mit möbel wie waschmaschine wohnzimmer und kleiderschrank aussieht und ob ich renovierungsgeld oder umzugsgeld (zwecks transporter usw.) bekomme ist echt sehr wichig die werden mir nix schenken was sie nicht müssen das weiss ich und sagen tun sie es in den meisten fällen ja auch nciht wenn einem was zusteht.
LG Sunshine
LG Sunshine
ohne dich noch weiter zu begeistern: Uns wurde ebenfalls keine Kaution, keine Umzugskosten, kein Transporter, eigendlich nichts außer die Wohnung genehmigt. Naja, als Folge haben wir nun seid Wochen eine nur stark begrenzt nutzbare Küche ohne Arbeitsplatten, ohne Spüle und Amatur( ging beim Umzug kaputt, keine Reparatur möglich), hier stehen nur die nackten Schränke(klar, ohne Arbeitsplatte, habe Kartons draufgelegt, damit mir der Staub nicht von oben in die Schränke geht). Mein Backofen ist als einzigstes nutzbar, daher gibts bei uns bis auf Mikrowellennudeln ziemlich oft überbackene Nudeln oder Pommes(die einem langsam zum Hals raushängen).
Aber ich denke, das du zumindest ein Darlehen wegen fehlender Möbel bekommen kannst.
Aber ich denke, das du zumindest ein Darlehen wegen fehlender Möbel bekommen kannst.
Wenden Sie sich doch mal an eine Sozialberatungsstelle, da wird Ihnen geholfen, Adressen unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
Vermutlich wirst du allerhöchstens ein Dahlehen beantragen können für die Kaution und paar Einrichtungsgegenstände. Mit Einmalhilfe für die Erstausstattung kannst du wohl nicht rechnen, da dies nicht deine erste Wohnung ist. Aber einfach mal alles was du an Ausstattung brauchst beantragen und schaun was die ARGE dazu sagt.
Auch wenn man nicht seine erste Wohnung bezieht, kann man eine Erstausstattung beantragen, eben für das, was man bisher nicht hatte. Wer in der vorherigen Wohnung eine Küchenausstattung hatte, und in der neuen bewilligten Wohnung nicht, hat Anspruch auf Möbel für die Küche.
Dazu:
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 76&Itemid=
Dazu:
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 76&Itemid=
Falsch. Was sollen solche Aussagen? Hilfesuchende verunsichern?Azze hat geschrieben:Vermutlich wirst du allerhöchstens ein Dahlehen beantragen können für die Kaution und paar Einrichtungsgegenstände. Mit Einmalhilfe für die Erstausstattung kannst du wohl nicht rechnen, da dies nicht deine erste Wohnung ist. Aber einfach mal alles was du an Ausstattung brauchst beantragen und schaun was die ARGE dazu sagt.
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@ Ralf Hagenstein
Ich wollte niemanden verunsichern. Ich kann hier nur meine persöhnlichen Erfahrungen wieder geben. Denn ich bin auch vor einiger Zeit umgezogen das wurde auch genehmigt von der ARGE aber nicht verordnet. Daher durfte ich alle Kosten selber tragen. Auch wollte ich eine Waschmaschine beantragen weil es im neuen Haus keine Gemeinschaftswaschküche gab wie im alten Haus plus einge andere Dinge , da meine alte Wohnung eben nur 33 qm hatte und es ein Singlehaushalt war. Da wurde mir genau das gesagt was ich oben schrieb und zwar Erstausstattung gibt es nur für die erste bezogene Wohnung, dies wäre ja nicht meine erste Wohnung also gibts auch nichts !! Da hat mich dann der SB also so richtig schön verarscht !!! Find ich ja klasse und ich darf jetzt 2 Jahren lang Raten abzahlen für diese Dinge die ich wohl doch hätte bekommen können. Man vertraut nunmal den Worten der SB. Denn die SB sollten solche Sachen wohl wissen und ich als unwissender Kunde musste mich eben damit abfinden. Im nachhinein kann ich da wohl nichts mehr regeln ? Macht mich jetzt echt stinkig ....
P.S. Anna scheint ja auch keine anderen Erfahrungen mit den SB gemacht zu haben. Jedenfalls was Kaution etc angeht.
Ich wollte niemanden verunsichern. Ich kann hier nur meine persöhnlichen Erfahrungen wieder geben. Denn ich bin auch vor einiger Zeit umgezogen das wurde auch genehmigt von der ARGE aber nicht verordnet. Daher durfte ich alle Kosten selber tragen. Auch wollte ich eine Waschmaschine beantragen weil es im neuen Haus keine Gemeinschaftswaschküche gab wie im alten Haus plus einge andere Dinge , da meine alte Wohnung eben nur 33 qm hatte und es ein Singlehaushalt war. Da wurde mir genau das gesagt was ich oben schrieb und zwar Erstausstattung gibt es nur für die erste bezogene Wohnung, dies wäre ja nicht meine erste Wohnung also gibts auch nichts !! Da hat mich dann der SB also so richtig schön verarscht !!! Find ich ja klasse und ich darf jetzt 2 Jahren lang Raten abzahlen für diese Dinge die ich wohl doch hätte bekommen können. Man vertraut nunmal den Worten der SB. Denn die SB sollten solche Sachen wohl wissen und ich als unwissender Kunde musste mich eben damit abfinden. Im nachhinein kann ich da wohl nichts mehr regeln ? Macht mich jetzt echt stinkig ....
P.S. Anna scheint ja auch keine anderen Erfahrungen mit den SB gemacht zu haben. Jedenfalls was Kaution etc angeht.
hallo erstmal!
@ azze (und natürlich alle die es interessiert)
schlechte beratung ist mir bei der arge auch nicht neu. aber gestern bin ich auf eine seite gestoßen, auf der sinngemäß beschrieben steht:
was man vor einem umzug nicht selber hatte, also nicht kaputt gegangen ist, kann man auch als erstausstattung beantragen, das bedeutet:
wenn wir umziehen und KEINEN eigenen herd hatten, können wir einen beantragen und bekommen halt auch etwas.
wenn aber ein vorhandenes gerät (bei uns war es eine schon mindestens 15 jahre alte waschmaschine) hat, das dann nach einiger zeit den geist aufgibt bekommt man nichts.
wenn ich die seite wiederfinde schreibe ich sie hinzu!
liebe grüße Anny
@ azze (und natürlich alle die es interessiert)
schlechte beratung ist mir bei der arge auch nicht neu. aber gestern bin ich auf eine seite gestoßen, auf der sinngemäß beschrieben steht:
was man vor einem umzug nicht selber hatte, also nicht kaputt gegangen ist, kann man auch als erstausstattung beantragen, das bedeutet:
wenn wir umziehen und KEINEN eigenen herd hatten, können wir einen beantragen und bekommen halt auch etwas.
wenn aber ein vorhandenes gerät (bei uns war es eine schon mindestens 15 jahre alte waschmaschine) hat, das dann nach einiger zeit den geist aufgibt bekommt man nichts.
wenn ich die seite wiederfinde schreibe ich sie hinzu!
liebe grüße Anny