Hartz IV und Sparguthaben der Kinder

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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cheetor2
Beiträge: 2
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Hartz IV und Sparguthaben der Kinder

Beitrag von cheetor2 »

Hallo,
hat jemand Erfahrungen damit, wie lange die Arbeitsagentur bei Hartz IV-Empfängern in den Konten der Kinder "rumschnüffelt"?? Muss man die Kontoauszüge von den Konten der Kinder zum Beweis vorlegen?
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
zur Vorlage der Kontoauszüge kannst du ein Urteil des Hessichen Landessozialgerichtes unter:www.tacheles-sozialhilfe.de/
dann Rechtsprechungsdatenbank dann nach unten auf "suchen" gehen und "Kontoauszüge" eingeben nachlesen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Oder besser gleich hier,
Vorlage von Kontoauszügen

ob das allerdings die Frage befriedigend beantwortet?

Ich vermute mal das man erst einmal nicht um zu kommt die Forderung nach Vorlage der Kontoauszüge nachzukommen.

Um das ganze dann rechtlich für die Zukunft beurteilen zu lassen, könnte man dann den Gang zum Sozialgericht wählen.

Im Vorfeld könnte man den Sachbearbeiter fragen auf welcher Grundlage er die Vorlage verlangen kann.
Sicherlich wird der Sachbearbeiter eine Antwort darauf haben.

Du siehst es gibt viele Möglichkeiten die Dir offen stehen.
Ob sie allerdings zum erwünschten Ziel führen, die Kontoauszüge der Kinder nicht vorlegen zu müssen mag ich bezweifeln.

Um das ganze mal logisch auf zuarbeiten, könnte man sich die Frage stellen, was gegen eine Vorlage von Kontoauszügen spricht.

Zwei Möglichkeiten tun sich da nun auf.

Möglichkeit eins : Das Konto der Kinder ist prall gefüllt mit Geldern von denen niemand etwas wissen soll.

Da kann die Allgemeinheit dann natürlich kein Verständnis aufbringen.

Möglichkeit zwei : Man fühlt sich durch die Vorlage von Kontoauszügen der Kinder in seinen Persönlichkeitsrechten beschnitten.

Hier wäre dann ein Grundsatzurteil vom Bundessozialgericht anstrebenswert.

Gibt es noch eine weitere Möglichkeit ?

Grüße und eine schöne Woche Flunk
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