Hallo,
hat jemand Erfahrungen damit, wie lange die Arbeitsagentur bei Hartz IV-Empfängern in den Konten der Kinder "rumschnüffelt"?? Muss man die Kontoauszüge von den Konten der Kinder zum Beweis vorlegen?
Hartz IV und Sparguthaben der Kinder
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
zur Vorlage der Kontoauszüge kannst du ein Urteil des Hessichen Landessozialgerichtes unter:www.tacheles-sozialhilfe.de/
dann Rechtsprechungsdatenbank dann nach unten auf "suchen" gehen und "Kontoauszüge" eingeben nachlesen.
zur Vorlage der Kontoauszüge kannst du ein Urteil des Hessichen Landessozialgerichtes unter:www.tacheles-sozialhilfe.de/
dann Rechtsprechungsdatenbank dann nach unten auf "suchen" gehen und "Kontoauszüge" eingeben nachlesen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Oder besser gleich hier,
Vorlage von Kontoauszügen
ob das allerdings die Frage befriedigend beantwortet?
Ich vermute mal das man erst einmal nicht um zu kommt die Forderung nach Vorlage der Kontoauszüge nachzukommen.
Um das ganze dann rechtlich für die Zukunft beurteilen zu lassen, könnte man dann den Gang zum Sozialgericht wählen.
Im Vorfeld könnte man den Sachbearbeiter fragen auf welcher Grundlage er die Vorlage verlangen kann.
Sicherlich wird der Sachbearbeiter eine Antwort darauf haben.
Du siehst es gibt viele Möglichkeiten die Dir offen stehen.
Ob sie allerdings zum erwünschten Ziel führen, die Kontoauszüge der Kinder nicht vorlegen zu müssen mag ich bezweifeln.
Um das ganze mal logisch auf zuarbeiten, könnte man sich die Frage stellen, was gegen eine Vorlage von Kontoauszügen spricht.
Zwei Möglichkeiten tun sich da nun auf.
Möglichkeit eins : Das Konto der Kinder ist prall gefüllt mit Geldern von denen niemand etwas wissen soll.
Da kann die Allgemeinheit dann natürlich kein Verständnis aufbringen.
Möglichkeit zwei : Man fühlt sich durch die Vorlage von Kontoauszügen der Kinder in seinen Persönlichkeitsrechten beschnitten.
Hier wäre dann ein Grundsatzurteil vom Bundessozialgericht anstrebenswert.
Gibt es noch eine weitere Möglichkeit ?
Grüße und eine schöne Woche Flunk
Vorlage von Kontoauszügen
ob das allerdings die Frage befriedigend beantwortet?
Ich vermute mal das man erst einmal nicht um zu kommt die Forderung nach Vorlage der Kontoauszüge nachzukommen.
Um das ganze dann rechtlich für die Zukunft beurteilen zu lassen, könnte man dann den Gang zum Sozialgericht wählen.
Im Vorfeld könnte man den Sachbearbeiter fragen auf welcher Grundlage er die Vorlage verlangen kann.
Sicherlich wird der Sachbearbeiter eine Antwort darauf haben.
Du siehst es gibt viele Möglichkeiten die Dir offen stehen.
Ob sie allerdings zum erwünschten Ziel führen, die Kontoauszüge der Kinder nicht vorlegen zu müssen mag ich bezweifeln.
Um das ganze mal logisch auf zuarbeiten, könnte man sich die Frage stellen, was gegen eine Vorlage von Kontoauszügen spricht.
Zwei Möglichkeiten tun sich da nun auf.
Möglichkeit eins : Das Konto der Kinder ist prall gefüllt mit Geldern von denen niemand etwas wissen soll.
Da kann die Allgemeinheit dann natürlich kein Verständnis aufbringen.
Möglichkeit zwei : Man fühlt sich durch die Vorlage von Kontoauszügen der Kinder in seinen Persönlichkeitsrechten beschnitten.
Hier wäre dann ein Grundsatzurteil vom Bundessozialgericht anstrebenswert.
Gibt es noch eine weitere Möglichkeit ?
Grüße und eine schöne Woche Flunk