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Hartz 4 und "längere" Arbeitsunfähigkeit
Verfasst: 21.05.2006 11:19
von Peter2003
Hallo
Mein Name ist Peter , ich komme aus Essen und bin Hartz 4 Empfänger - sprich , Arbeitslosengeld 2 da leider Langzeitarbeitsloser.
Ich lebe mit meiner Frau und meiner kleinen Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft .
Jetzt habe ich seit einiger Zeit eine psychische Krankheit , wegen der ich nun schon seit etwas mehr als 2 Monaten krankgeschrieben bin. Gleichzeitig mache ich eine ambulante Psychotherapie.
Mein Arzt sagte mir , dass ich wahrscheinlich noch mehrer Monate arbeitsunfähig bleiben werde , mindestens aber bis August. Die Arbeitsunfähigkeitsverlängerungen laufen immer für 4 Wochen , die ich dann an der Kundentheke der Arbeitsagentur einreiche
Nun meine Frage :
Gibt es da eine Begrenzung , wenn ich langfristig krankgeschrieben bin , dass mir das Geld gezahlt wird ?
Ich hab mal gehört , dass man maximal 6 Monate sein Geld im Krankheitsfalle weiterbekommt , stimmt das ?
Und kann mich die Arbeitsagentur in dieser zeit trotzdem zu Gesprächen einladen ?
Sie wissen ja nicht warum ich arbeitsunfähig bin
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Verfasst: 21.05.2006 12:12
von DjTermi
Wer ALGII-Bezieher ist hat laut dem unten folgenden Beschluß des Gesetzes zur Vereinfachnung von Dienstleistungen keinen Anspruch auf Krankengeld.
Der Bundesrat hat am Freitag, den 18.02.2005 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) zugestimmt (Drucksache 15/4228). Damit wird rückwirkend zum 1. Januar 2005 ein ganzes Paket teils wesentlicher Änderungen in Kraft treten
Ursprüngliche Regelung seit 1.1.2005 aufgrund „Hartz IV“
Gemäß § 25 Abs. 1 SGB II ist arbeitsunfähigen Beziehern des Arbeitslosengeld II bei bestehendem Grundanspruch auf Krankengeld die Leistung bis zur Dauer von sechs Wochen fortzuzahlen. Der im Rahmen des Kommunalen Optionsgesetzes angefügte Absatz 2 verpflichtete die Träger der Leistung nach dem SGB II überdies, nach Ablauf der sechs Wochen Fortzahlung die bisherige Leistung als Vorschuss auf das Krankengeld weiter zu gewähren. Diesen Krankengeldvorschuss haben die Krankenkassen in Anwendung von § 102 SGB X der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Kommunen zu erstatten.
Diese rückwirkenden Änderungen treten zum 1. Januar 2005 in Kraft
Das Verwaltungsvereinfachungsgesetz beinhaltet hier im Wesentlichen die Änderung, dass der vom Krankengeldanspruch ausgeschlossene Personenkreis, definiert in § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V, um die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V krankenversicherungspflichtigen Bezieher von Arbeitslosengeld II erweitert wird.
Der Krankengeldanspruch wird somit rückwirkend zum 1. Januar 2005 also definitiv ausgeschlossen.
Und kann mich die Arbeitsagentur in dieser zeit trotzdem zu Gesprächen einladen
?
Sobald Du ein Krankenschein hast, wird dich keiner wo hin einladen.Da Du zu diesem zeitpunkt ja nicht Arbeitsvermittlbar bist.
Verfasst: 21.05.2006 15:14
von Peter2003
Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Mir ging es ja eigentlich nicht um die Frage Krankengeld , sondern darum , dass wenn ich - sagen wir mal - irgendwann 6 Monate oder länger Krankgeschrieben sein sollte , was ich ja jetzt noch nicht weiss...momentan wie gesagt erst seit 2 Monaten arbeitsunfähig....aber wenn es dazu kommt , ob mir dann die Arbeitsagentur drohen kann , dass sie mir kein ALG 2 mehr zahlen wollen.
Ich hab mal irgendwo von einem solchen Fall gelesen , darum bin ich etwas verunsichert.
Verfasst: 21.05.2006 16:22
von wuschel04
Hallo!
Die Antwort von DjTermi ist m.W. schon richtig - die Arge zahlt, solange sie davon ausgehen muß, daß Sie nicht dauerhaft derart "erwerbsgemindert" sind, daß Sie nur noch weniger als 3 Std. täglich arbeiten können. Etwas kompliziert ausgedrückt, gelle

, aber auch eine mehrmonatige Therapie kann m.E. nicht sofort zur "Erwerbsunfähigkeit" führen... (was wäre denn dann beim Auskurieren von Unfallfolgen???)
M.f.G.
wuschel04
Verfasst: 21.05.2006 17:04
von Anna
ich finde dieses Thema sehr interessant, betrifft es jemanden in meinem nahen Umfeld auch. Mal angenommen, die Frau bleibt nicht nur für Monate, sondern über ein Jahr krankgeschrieben wegen Psychischer Probleme und die Arge zahlt dann kein ALG2 mehr, was dann? Frührente? Und wenn die nicht reichen würde?
Verfasst: 21.05.2006 17:48
von Peter2003
Gibt es denn überhaupt Bestimmungen die besagen , wie lange man krankgeschrieben sein darf , bevor die Arbeitsagentur sagt , ab dem Tag X zahlen wir nicht mehr ?
Verfasst: 22.05.2006 12:21
von wuschel04
Hallo!
M.W. zahlt die Arge Leistungen nach dem SGB2, bis durch ein ärztl. Gutachten (z.B. MDK) die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt ist. Danach müßte ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen. Falls aus rentenversicherungsrechtlichen Gründen doch nicht (z.B. fehlende Wartezeiten), müßte ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB12 bestehen. Der muß m.W. beim ehem. Sozialamt geltend gemacht werden. In solchen Fällen dürfte es wohl ratsam sein, bei der Arge schriftlich um entsprechende schriftliche Auskunft zu bitten... (Beratungspflicht nach dem SGB1).
M.f.G.
wuschel04