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Harz 4

Verfasst: 21.05.2006 09:21
von L.Morsbach
Gilt die Regelung der Androhung eines Wohnungswechselchs bin sech Monaten auch wenn ich im sechten Monat einen neuen Job annehme? Und nach vier wochen wieder zum Amt muß? Oder wird wieder neu Ausgesprochen!?