Zusammenziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
holly
Beiträge: 1
Registriert: 20.05.2006 15:51

Zusammenziehen

Beitrag von holly »

Hallo,
Bin alleinerziehend mit 2 Kindern,geschieden.Ex zahtl nichts.
Bekomme alles vom Amt.
Würde gerne mit meinem Freund zusammenziehen.
Mein Freund ist Berufstätig.
Welche kosten würden auf Ihn zukommen und was würde mir gekürzt
werden?
Vielen Dank
Holly
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Zur Zeit stellt sich alleine die Frage, ob Ihr Freund bereit ist, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Wenn er das nicht ist, macht er keine Angaben über sein Gehalt in IHREM Antrag auf AlgII und Sie sollten tunlichst nicht ankreuzen, dass ein eheähnliches Verhältnis vorliegt, soweit dem so ist. Ein eheähnliches Verhältnis liegt nach Urteil des BVG vor, wenn Sie z.B. gemeinsam wirtschaften, ein gemeinsames Konto haben und bereit sind, füreinander in Notzeiten einzustehen. Das kann nicht einfach unterstellt werden, nur weil zwei Menschen zusammenleben.
Sollte die ArGe ein eheähnliches Verhältnis unterstellen, können Sie immer noch Widerspruch einlegen und vor dem Sozialgericht klagen.
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