Seite 1 von 1

Fage bei Arbeitsaufnahme

Verfasst: 20.05.2006 11:38
von WolfDopd
Hallo und zwar habe ich jetzt so das Problem das ich eine Arbeit habe die aber genau zum mitte des monats angefangen hat.
Hartz 4 wird ja im vorraus gezahlt.
das heißt das ich einen monat wieder zurückzahlen muss.
meine frage nun gibt es sowas wie überbrückungsgeld was ich der arge dann zurückzahlen kann oder sowas wie ein kredit ?
weil die miete und alle kosten ja weiterlaufen

Verfasst: 20.05.2006 17:54
von wuschel04
Hallo!

Wenn die Arbeit Mitte eines Monats aufgenommen wird, erhält man in aller Regel die erste Lohn-/Gehaltszahlung erst im Folgemonat. Das heißt, im Monat er Arbeitsaufnahme verfügt man objektiv noch nicht über das Arbeitsentgelt und ist deshalb weiter "bedürftig". M.E. ist für diesen Monat überhaupt nichts zurückzuzahlen. Eine Rückfrage bei der Arge verschafft aber Sicherheit.

M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 20.05.2006 22:51
von submarin
Wenn Ihnen das Gehalt noch im Monat des Arbeitsbeginns ausgezahlt werden würde, müßten Sie AlgII anteilig zurückzahlen. Wenn es erst im Folgemonat ausgezahlt wird, gilt das sogenannte Zuflussprinzip, dass es erst für den Monat der Auszahlung angerechnet werden darf, also nichts zurückzuzahlen ist.