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Studienabbrecher , was nun? Kann man Arbeitslosengeld 2 bez

Verfasst: 20.08.2005 11:54
von Paule
Hallo, ich bin 28 Jahre alt und muss leider mein Studium abbrechen wegen Nichtbestanden von prüfungen.
Ich möchte einfach mit 28 nicht zurück zu meinen Eltern ziehen, sondern hoffentlich bald eine Arbeit finden von der ich Leben kann. Ab 1- Sepetember bin ich exmatrikuliert denke ich, dann wollte ich zjm Arbeitsamt und gleich gucken was geht.
Die Frage ist, ob man sofort auch gleich Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen kann, habe nämlich keinen Abschluss und ausser Ferienjobs eben natürlich auch noch nie gearbeitet, trotzdem Anspruich auf Arbeitslosengeld2 oder eher Sozialhilfe oder wie jetzt?

Verfasst: 21.08.2005 10:59
von hera
Sozialhilfe in dem Sinne gibs ja garnicht mehr. Da du auch nun von irgendwas leben musst, denke ich schon dass Hartz4 dein zukünftiges Einkommen sein wird. Also einfach beantragen. Und wenn's geht- so schnell wie möglich, denn die Berechnungen dauern in der Regel schon ein paar Tage.

Re: Studienabbrecher , was nun? Kann man Arbeitslosengeld 2

Verfasst: 22.08.2005 09:49
von spanky
Paule hat geschrieben:Hallo, ich bin 28 Jahre alt und muss leider mein Studium abbrechen wegen Nichtbestanden von prüfungen.
Ich möchte einfach mit 28 nicht zurück zu meinen Eltern ziehen, sondern hoffentlich bald eine Arbeit finden von der ich Leben kann. Ab 1- Sepetember bin ich exmatrikuliert denke ich, dann wollte ich zjm Arbeitsamt und gleich gucken was geht.
Die Frage ist, ob man sofort auch gleich Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen kann, habe nämlich keinen Abschluss und ausser Ferienjobs eben natürlich auch noch nie gearbeitet, trotzdem Anspruich auf Arbeitslosengeld2 oder eher Sozialhilfe oder wie jetzt?
Selbstverständlich bekommst Du ALG 2 .
ALG 2 ist jetzt die Sozialhilfe .
Jetzt ist es sogar ratsam , daß Du Dir eine eigene Wohnung suchst , bevor Du einen
Job gefunden hast . Da Du ja vorher bei Deinen Eltern gelebt hast und Du keine eigene Wohnung besessen hast , ist es die Wohnungs-Erstaustattung und wird vom Amt
( bis zu einer gewissen Summe ) bezahlt , es muß allerdings ein Antrag darauf gestellt werden .