Hartz4 und bei den Eltern wohnen.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Nefertiri
Beiträge: 1
Registriert: 20.05.2006 10:13
Wohnort: Schwanewede

Hartz4 und bei den Eltern wohnen.

Beitrag von Nefertiri »

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Gegoogled und in diversen Foren habe ich schon gesucht, bloß leider war die Frage immer eine andere.

Ich habe letztes Jahr Mitte Juni meine Ausbildung abgeschlossen, trotz diverser Bemühungen habe ich noch keine Arbeit gefunden.
Ich komme also am 15. Juni 2006 in "Hartz 4". Sprich: Ich muss ALG 2 beantragen.
Jetzt kommt meine Frage: Ich bin 23 Jahre alt und lebe bei meinen Eltern. Sie haben ein eigenes, abbezahltes Haus, mein Vater ist Rentner, meine Mutter arbeitet stundenweise.
Meine Eltern meinen, ich würde ( wegen des abbezahlten Hauses ) kein Geld bekommen ( aber doch die Grundsicherung von 345 € oder ? ).

Gelten Eltern denn ( wie in dem Antrag ) als Bedürftige? Ich weiß einfach nicht, wie ich das ausfüllen soll...weil Mitbewohner sind sie ja nicht.

Ich habe ALG 1 schon sehr wenig bekommen ( 145 €, aber das ist doch egal, oder zählt das irgendwie ? ).

Dazu kommt, dass ich noch einen fiktiven Mietvertrag machen möchte, da ich ihnen Geld geben möchte, für Strom, Wasser etc. Kann man einfach ein Formular laden und das ausfüllen? Natürlich würde das Geld an sie überwiesen werden.

Ich bin sehr unsicher wegen dem allen. Ich hoffe, ihr könnt mir die eine oder andere Frage beantworten.

Liebe Grüße, Vanessa
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Wenn Deine Eltern in der Lage sind, Dich zu unterhalten, dann wirst Du wohl kaum HARTZ 4 bekommen, denn Deine Eltern sind Dir gegenüber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unterhaltspflichtig.
Wenn Du durch einen fiktiven Mietvertrag zusätzlich Leistungen erhalten würdest, dann müßten Deine Eltern den Betrag übrigens versteuern!
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