1-Euro-Job trotz baldiger Selbständigkeit???
Verfasst: 19.05.2006 16:14
Hallo!!
Also, ich bin seit 3 Monaten Hartz4-Empfänger, vorher war ich 8 Jahre selbständig, ging aber pleite, weil mehrere AG nicht zahlten.
Nun bekam ich Bescheid, dass ich ab Juni als "Infomaterial-Aufdränger" einen 1,50-Euro-Job auf der bald beginnenden Landes-Garten-Schau anzutreten habe. Dieser tolle Job dauert 4 Monate und dann bin ich wieder soweit wie jetzt. Außerdem habe ich Schreiner gelernt und möchte auch in diesem Bereich arbeiten und mir fehlt die Fähigkeit auf die Menschen zuzugehen, sie anzusprechen und ihnen die Hefte usw. aufzudrängen, wie es dort gefordert wird.
Außerdem habe ich bereits ein Gewerbe angemeldet (mit Erlaubnis der ARGE) und stehe in regem Kontakt mit potentiellen Auftraggebern. Ich muss Angebote erstellen und Baustellen ansehen usw, da die ersten Aufträge bereits in 3-4 Wochen beginnen sollen... - jedoch verdiene ich jetzt noch kein Geld mit meinem Gewerbe - und erhalte dadurch weiter Hartz4.
Wenn ich nun diesen Sklavenjob antrete, kann ich mein Gewerbe wieder hinschmeissen, da ich dann keine Zeit mehr habe mich darum zu kümmern und muß weiter von Hartz4 leben, da die keinen vernüftigen Job anbieten können!
Muss ich nun wirklich den Sklavenjob antreten oder besteht die Möglichkeit abzulehnen, mit den Hinweis, dass ich in absehbarer Zeit (also spätestens in 2 Monaten) wieder selbständig bin, ohne dass ich mit Sanktionen rechnen muß??
Ich hoffe, jemand weiß Rat!
Grüße
ich!
Also, ich bin seit 3 Monaten Hartz4-Empfänger, vorher war ich 8 Jahre selbständig, ging aber pleite, weil mehrere AG nicht zahlten.
Nun bekam ich Bescheid, dass ich ab Juni als "Infomaterial-Aufdränger" einen 1,50-Euro-Job auf der bald beginnenden Landes-Garten-Schau anzutreten habe. Dieser tolle Job dauert 4 Monate und dann bin ich wieder soweit wie jetzt. Außerdem habe ich Schreiner gelernt und möchte auch in diesem Bereich arbeiten und mir fehlt die Fähigkeit auf die Menschen zuzugehen, sie anzusprechen und ihnen die Hefte usw. aufzudrängen, wie es dort gefordert wird.
Außerdem habe ich bereits ein Gewerbe angemeldet (mit Erlaubnis der ARGE) und stehe in regem Kontakt mit potentiellen Auftraggebern. Ich muss Angebote erstellen und Baustellen ansehen usw, da die ersten Aufträge bereits in 3-4 Wochen beginnen sollen... - jedoch verdiene ich jetzt noch kein Geld mit meinem Gewerbe - und erhalte dadurch weiter Hartz4.
Wenn ich nun diesen Sklavenjob antrete, kann ich mein Gewerbe wieder hinschmeissen, da ich dann keine Zeit mehr habe mich darum zu kümmern und muß weiter von Hartz4 leben, da die keinen vernüftigen Job anbieten können!
Muss ich nun wirklich den Sklavenjob antreten oder besteht die Möglichkeit abzulehnen, mit den Hinweis, dass ich in absehbarer Zeit (also spätestens in 2 Monaten) wieder selbständig bin, ohne dass ich mit Sanktionen rechnen muß??
Ich hoffe, jemand weiß Rat!
Grüße
ich!