HartzIV unter 25!!! ICH BRAUCHE EURE TIPPS!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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tanja85
Beiträge: 4
Registriert: 18.05.2006 13:10

HartzIV unter 25!!! ICH BRAUCHE EURE TIPPS!!!

Beitrag von tanja85 »

Hallo Leute,

wegen privaten Problemen, würde ich gerne im Sommer von zu Hause ausziehen. Ich bin 21 Jahre und fange ab Sommer eine Ausbildung als Erzieherin an. Leider bekomme ich in der Ausbildung kein Geld und ich habe gehört dass unter 25 Jaährige kein Hartz 4 mehr bekommen und nicht ausziehen dürfen!!

WER IST UNTER 25 UND BEKOMMT HARTZ 4????? ODER KENNT SICH DAMIT AUS??????

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir paar Tipps gibt.
luna23
Beiträge: 104
Registriert: 26.12.2005 20:22
Wohnort: Berlin

u 25

Beitrag von luna23 »

hi.
also ich bin unter 25 und bekomme harz4.
bin allerdings auch noch kurz vor harz4 von meinen eltern weg/ausgezogen.

hab allerdings auch eine freundin (die mit mir gelernt hat) die auch h4 bekommt, aber ich glaube sie bekommt jetzt weniger, da sie noch bei ihren eltern wohnt.

soweit ich das weiß, wurde es "nur" runtergesetzt (für die bei eltern lebenden), und ein auszug wird wohl abgelehnt.
vielleicht liegt es auch daran das du ne ausbildung machst, das du deswegen nichts bekommst/bekommen könntest? hast du denn schon nen antrag gestellt?
und denn halt angeben das du da nix verdienst.

mehr kann ich leider auch nich sagen.

luna.

ps: gugg hier mal rein:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c1824.html
is glaube ähnlich.
tanja85
Beiträge: 4
Registriert: 18.05.2006 13:10

Beitrag von tanja85 »

Nein habe noch kein Antrag gestellt. Wollte erstmal mich informieren und paar Tipps holen. Habe halt viele verschiedene Meinungen darüber gehört und die meisten meinen, dass der Auszug für die unter 25 Jährige von Hartz 4 nicht finanziert wird, außer man hat einen "wichtigen" Grund. Keine Ahnung was es für Gründe sein könnten.

tanja
luna23
Beiträge: 104
Registriert: 26.12.2005 20:22
Wohnort: Berlin

Beitrag von luna23 »

hab aus dem forum noch das hier:

http://www.studis-online.de/StudInfo/wohngeld.php
zitat aus der site:
Die Regeln für den Bezug von ALG II sind gerade verschärft worden. Menschen unter 25, die noch bei den Eltern wohnen und arbeitslos sind, bekommen ab 1. April 2006 nur noch einen verminderten Satz und dieser wird selbst dann nicht erhöht, wenn sie zu Hause ausziehen. Zum Auszug ist allerdings auch die Zustimmung des Amtes erforderlich, sonst gibt es keine Übernahme der Kosten der Unterkunft. Erst mit dem 25. Geburtstag ändert sich das.

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wichtige gründe könnten vielleicht sein das du probleme mit deinen eltern hast, vielleicht? k.a. was bei denen noch als wichtiger grund zählt.

und ich weiß halt leider auch nich was die sagen, wenn du nen antrag stellst, und aber sagst du machst ne ausbildung. am besten is da mal hingehn und fragen, wie das is, wenn man in einer ausbildung kein geld bekommt.

luna.
tanja85
Beiträge: 4
Registriert: 18.05.2006 13:10

Beitrag von tanja85 »

Ja werde aufjedenfall bald zum Amt gehen.

Danke für deine Tipps und deine Hilfe :)
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Selbstverständlich darf auch heute noch jemand, der das 25. LJ noch nicht vollendet hat, aus dem elterlichen Haushalt ausziehen und eine eigene Wohnung beziehen! Insoweit wurden doch die im GG garantierten Persönlichkeitsrechte nicht eingeschränkt. Mit der SGB2-Änderung wurde "nur" ( :( ) festgelegt, daß der Leistungsumfang für diesen Personenkreis eingeschränkt ist. Der in einem früheren Beitrag erwähnte Begriff "wichtiger Grund" ist in der Tat ein "Gummi-Begriff" und sehr auslegungsfähig. Ich verstehe unter diesem Begriff einen Zustand, der ein weiteres Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt nicht mehr zumutbar erscheinen läßt. Das können vielerlei Umstände sein, es kommt halt immer auf die konkrete Fallgestaltung an, die dem Fallmanager auch möglichst nachvollziehbar (beweisbar?) geschildert werden sollte.

M.f.G.
wuschel04
tanja85
Beiträge: 4
Registriert: 18.05.2006 13:10

Beitrag von tanja85 »

danke für deine Antwort.

leider war ich noch nicht beim amt :( komme irgendwie nicht dazu, hatte diese woche meine abschlußprüfungen.

ich werde aber demnächst aufjedenfall zum amt gehen und mal sehen was daraus kommt. Hoffentlich positive antwort, den ich muss echt raus von zu hause.

lg Tanja
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