Hallo,ich bin neu hier und habe jedemenge fragen.Seit letzten Sommer(August) bekomme ich Hartz 4,weil ich in Trennung lebe.Ich möchte gerne mit meinen 2Kindern in die Stadt Essen ziehen zu meinen Lebensgefährten.Da mein Noch Ehemann leider nicht viel für die Kinder zahlen kann,muss ich bis ich eine Arbeit gefunden habe,finanzell unterstützt werden.Kann mir jemand sagen ob ich noch Hartz 4 bekomme oder andere Leistungen in anspruch nehmen kann?
Ist es auch möglich das Hartz4 meinem Umzug bezahlt??
Und in wiefern wird das Einkommen meines Lebensgefährten angerechnet,es kann ja wohl nicht angehen,das mein Lebensgefährte für meine Kids aufkommen muss??
Wäre wirklich nett wenn mir jemand helfen könnte,weil ich habe keinen durchblick was Hartz 4 angeht.
Danke im Vorraus.....
Lg
Sandra aus dem Emsland
Wer kann mir Helfen?????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Sandra
Wenn du zu deinem Lebensgefährten nach Essen ziehst und weiter ALG 2 beantragen must, werdet ihr zu einer Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet. Das heist wenn du und deine Kinder den Bedarf nicht decken könnt muss dein Lebensgefährten für euch aufkommen. Den Umzug zahlt das Amt nur wenn du trifige Gründe wie Arbeisstelle oder so hast.
Vieleicht gibt es die Möglichkeit dieses zu umgehen. Es gibt eine weisung des Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vom 20..09.05 mit den Aktenzeichen II-1103 das Besagt das Patner mit eigenem Einkommen nicht für Stiefkinder aufkommen müssen.
Ob es dazu neuere Urteile gibt ist mir nicht bekant.
Gruss Rebell
Wenn du zu deinem Lebensgefährten nach Essen ziehst und weiter ALG 2 beantragen must, werdet ihr zu einer Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet. Das heist wenn du und deine Kinder den Bedarf nicht decken könnt muss dein Lebensgefährten für euch aufkommen. Den Umzug zahlt das Amt nur wenn du trifige Gründe wie Arbeisstelle oder so hast.
Vieleicht gibt es die Möglichkeit dieses zu umgehen. Es gibt eine weisung des Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vom 20..09.05 mit den Aktenzeichen II-1103 das Besagt das Patner mit eigenem Einkommen nicht für Stiefkinder aufkommen müssen.
Ob es dazu neuere Urteile gibt ist mir nicht bekant.
Gruss Rebell
Nur weil du mit deinem Freund zusammenziehst, wird dieser noch lange nicht unterhaltspflichtig!!
Es gibt überhaupt kein Gesetz, nach dem ein Freund Unterhalt zahlen muss.
Dass die ArGe es so immer wieder versucht und viele Menschen das deshalb auch glauben, ist eine andere Sache.
1. Wenn dein Freund dich nicht unterhalten will, kreuzt du nicht eheähnliche Gemeinschaft im Antrag an.
2. Dein Freund muss keine Angaben über sein Einkommen in DEINEM Antrag machen, er will ja nichts von der ArGe. Bei Ablehnung des Antrags hilft noch Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht. Da zur Zeit wieder mal Gesetzesänderungen zum Nachteil der Betroffenen in ARbeit sind, würde ich mir damit nicht zuviel Zeit lassen.
3. Umzugskosten wegen dieses Umzugs werden nicht von der ArGe übernommen, da lohnt es nicht, den Rechtsweg zu begehen.
unter eheähnliche Gemeinschaft findet man eine Menge Infos beim googeln, vor einem Antrag würde ich mich schlau machen.
Es gibt überhaupt kein Gesetz, nach dem ein Freund Unterhalt zahlen muss.
Dass die ArGe es so immer wieder versucht und viele Menschen das deshalb auch glauben, ist eine andere Sache.
1. Wenn dein Freund dich nicht unterhalten will, kreuzt du nicht eheähnliche Gemeinschaft im Antrag an.
2. Dein Freund muss keine Angaben über sein Einkommen in DEINEM Antrag machen, er will ja nichts von der ArGe. Bei Ablehnung des Antrags hilft noch Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht. Da zur Zeit wieder mal Gesetzesänderungen zum Nachteil der Betroffenen in ARbeit sind, würde ich mir damit nicht zuviel Zeit lassen.
3. Umzugskosten wegen dieses Umzugs werden nicht von der ArGe übernommen, da lohnt es nicht, den Rechtsweg zu begehen.
unter eheähnliche Gemeinschaft findet man eine Menge Infos beim googeln, vor einem Antrag würde ich mich schlau machen.