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Wohnung

Verfasst: 18.08.2005 21:45
von Maus22
Habe ein Problem. Bin alleinerziehend mit Baby 4 Monate. Wollte umziehen, da ich jetzt in einer 38 pm Wohnung lebe und diese ist definitiv zu klein. Kostet 320 €. Keine Verstaumöglichkeiten, feuchtes Badezimmmer usw. Habe ein Wohnungsangebot vorgelegt 3- Raum für 427 €. Wurde abgeleht, weil angeblich kein Bedarf besteht umzuziehen. Was kann ich tun????? Ist es Rechtens???? Wer kann helfen?????

Verfasst: 19.08.2005 15:37
von hera
Bei der Wohnungsgröße kann als Maßstab auf die Grundsätze für den sozialen Wohnungsbau, das heißt auf das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und entsprechende Verwaltungsvorschriften der Länder, zurückgegriffen werden.
Beispiel laut Bundeswirtschaftsministerium:
1 Person ca. 45 bis 50 Quadratmeter,
2 Personen ca. 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume,
3 Personen ca. 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume,
4 Personen ca. 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume.

Habe ich rausgesucht.
Ich hoffe es hilft. Es ist schon fast zu erwarten, dass das Amt es ablehnt dir eine größere Wohnung zu genehmigen, da sie dann wieder mehr Kosten bei dir haben.
Einfach auf die Wohnraumgröße bestehen und was dir mit Baby zusteht.
Ich hoffe du hast Glück.

Verfasst: 22.08.2005 10:07
von spanky
Eine 3-Raumwohnung wird Dir nicht genehmigt .
Du mußt Dir eine 2-Raumwohnung suchen und einen neuen Antrag stellen .

Verfasst: 29.08.2005 19:58
von Gast
Und wieso darf ich keine 3 Raumwohnung mit Kind haben???? Hat das Kind kein Recht auf eine eigene Wohnung???? Habe ne Freundin die hatte ne 1 Raumwohnung und zieht jetzt in eine 2 Raumwohnung. Als Grund gab sie an das sie Platzangst bekommt in der Wohnung und Sie hat darauf bestanden, das ihr nach dem neuen Gestz so eine Wohnung zusteht.

Verfasst: 29.08.2005 20:02
von mausi22
Anonymous hat geschrieben:Und wieso darf ich keine 3 Raumwohnung mit Kind haben???? Hat das Kind kein Recht auf eine eigene Wohnung???? Habe ne Freundin die hatte ne 1 Raumwohnung und zieht jetzt in eine 2 Raumwohnung. Als Grund gab sie an das sie Platzangst bekommt in der Wohnung und Sie hat darauf bestanden, das ihr nach dem neuen Gestz so eine Wohnung zusteht.

Verfasst: 31.08.2005 10:45
von tweetie
hallo!!!!
ich habe da mal eine frage!!
ich will gerne mit meinem freund zusammen ziehen, weiss aber jetzt nicht ob mir das alles angerechnet wird oder mir von meinem Hartz4 geld was abgezogen wird, wenn ja finde ich das eine schweinerei , da wir nicht verheiratet sind. :cry:

Verfasst: 01.09.2005 12:06
von spanky
Anonymous hat geschrieben:Und wieso darf ich keine 3 Raumwohnung mit Kind haben???? Hat das Kind kein Recht auf eine eigene Wohnung???? Habe ne Freundin die hatte ne 1 Raumwohnung und zieht jetzt in eine 2 Raumwohnung. Als Grund gab sie an das sie Platzangst bekommt in der Wohnung und Sie hat darauf bestanden, das ihr nach dem neuen Gestz so eine Wohnung zusteht.
... nö , einem Kind steht keine eigene Wohnung zu - nur ein eigenes Zimmer .
Das ist mit einer 2 Raumwohnung gewährleistet .

Verfasst: 01.09.2005 12:09
von Gast
tweetie hat geschrieben:hallo!!!!
ich habe da mal eine frage!!
ich will gerne mit meinem freund zusammen ziehen, weiss aber jetzt nicht ob mir das alles angerechnet wird oder mir von meinem Hartz4 geld was abgezogen wird, wenn ja finde ich das eine schweinerei , da wir nicht verheiratet sind. :cry:
Was hat denn Dein Freund für ein Einkommen ?
Sollte er arbeiten gehen , ist es nicht ratsam zusammen zu ziehen .

Verfasst: 08.09.2005 21:47
von Harzer
Hera hat geschrieben:Bei der Wohnungsgröße kann als Maßstab auf die Grundsätze für den sozialen Wohnungsbau, das heißt auf das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und entsprechende Verwaltungsvorschriften der Länder, zurückgegriffen werden.

Berücksichtigt werden dabei allerdings auch die "ortsüblichen" Mieten, gem. Mietspiegel, für den sozialen Wohnungsbau.

In Hagen liegen die z.B. bei knapp 4,- Euro /qm. 90m² für 4 Personen = max. 360,00 Euro Miete!!

Hast Du eine Wohnung mit 75qm für 400,00 Euro darfst mußt Du entweder umziehen, oder die Differenz selber zahlen.

Verfasst: 08.09.2005 21:57
von Harzer
tweetie hat geschrieben:hallo!!!!
ich habe da mal eine frage!!
ich will gerne mit meinem freund zusammen ziehen, weiss aber jetzt nicht ob mir das alles angerechnet wird oder mir von meinem Hartz4 geld was abgezogen wird, wenn ja finde ich das eine schweinerei , da wir nicht verheiratet sind. :cry:
Egal, ob verheiratet oder nicht, ob Dein Freund Arbeit hat oder nicht! Ihr bildet auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft. Selbst wenn beide ALG2 beziehen, bekommt einer der Bedarfsgemeinschaft einen niedrigeren Satz.
Versucht, dass nur einer den Mietvertrag unterschreibt (am besten Dein Freund, wenn er berufstätig ist, sonst egal) und der andere als Untermieter einzieht (mit entsprechendem Mietvertrag). Der Untermieter muß allerdings als Minimum ein eigenes Zimmer mit Bett Schrank und Fernsehen haben. Sollte das möglich sein, habt ihr gute Chancen, wenn ihr dann behauptet, ihr hättet nur eine reine Zweck- und keine Ehegemeinschaft. Liegt letztendlich dann Eurer Überzeugungskraft gegenüber dem Amt. Die können dann auch jemand rausschicken, der sich davon überzeugt. Aber nicht verzweifeln, ich kenne einen Fall, da hat es geklappt.

Verfasst: 09.09.2005 16:19
von Alex
Moin Moin,

@Harzer, dann schaue mal hier rein:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... .php?t=189
So, und jetzt bist du wieder drann.

Gruß - Alex

Verfasst: 28.09.2005 19:25
von Gast
Anonymous hat geschrieben:
tweetie hat geschrieben:hallo!!!!
ich habe da mal eine frage!!
ich will gerne mit meinem freund zusammen ziehen, weiss aber jetzt nicht ob mir das alles angerechnet wird oder mir von meinem Hartz4 geld was abgezogen wird, wenn ja finde ich das eine schweinerei , da wir nicht verheiratet sind. :cry:
Was hat denn Dein Freund für ein Einkommen ?
Sollte er arbeiten gehen , ist es nicht ratsam zusammen zu ziehen .
zieht auf keinen fall zusammen. die Anrechnungen sind der Wahnsinn. ich bin 29,uneheliche tochter und wohne 5 jahre mit meiner neuen freundin zusammen. muss so schnell wie möglich raus weil mir ab dem ersten noch satte 120 euro zustehen.Für den rest(miete usw) ist nach meinung des staates meine freundin zuständig!
ich hoffe du liest die mail noch...ist ja schon ne zeit her... ansonsten viel glück