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Frage zu 1,50 Euro Job -> WICHTIG !!!

Verfasst: 17.05.2006 15:44
von lacrima
Ich habe Harz4 und derzeit einen 1,50 Euro Job.
Aber ich mache Arbeiten aus dem 1. Arbeitsmarkt.
Normalerweiße müsse ich als:

-Putzfrau (Bungalows wischen und putzen)
-Köchin (Essen zubereiten/Kartoffel schälen, Fleich schneiden +Geschirr spühlen)
-Kellnerin/Seriverin (den Feriengästen das essen bringen und abräumen)
-Hotelfachfau (Betten beziehen+Wäsche waschen)

Bezahlt werden.
Aber das Feriendorf machst sich halt einfach.


Darf ich nun einfach sagen ich mache den 1,50 Euro job nicht mehr?
Werde ich darauf geperrt oder Geld gekürzt?
Wer hat da Ahnung und kann mit helfen.
Auch wenn ich Arbeiten will muss ich mich nicht ausbeuten lassen!

Gruß

PS: Hat jemand überhaupt ahnung was man bei einem 1,50 Euro machen darf und welche Dinge/Arbeiten ich ablehen kann ?

Verfasst: 17.05.2006 16:04
von Stampie
Das ist net zufällig diese Stelle in Langebrück?
Gebe mal bitte Erfahrungsberichte wie es da so abgeht da ich verhindert war die letzte Woche...
Können ja per ICQ oder so ne Runde schwätzen Nummer gibts per PM. ^^

Verfasst: 17.05.2006 16:23
von lacrima
hallo.

Nein das ist es nicht.
Ich Frage hier im Auftrag einer Freundin die in Leipzig wohnt und da in einer Pension arbeitet.

Aber bevor ich hier alles dreimal Erklären muss hab ich das so geschrieben als ob ich diese Arbeit machen würde.

Ich selber Arbeite als Bürokauffrau.

Verfasst: 17.05.2006 16:49
von big-girl
hi

i arbeit zufällig da oben in langebrück
abor erst seit heut. is das net een zufall!

biste m oder w und dei alter?
wo kommst her aus welcher ecke?

tschüüüüüü

Verfasst: 17.05.2006 17:09
von Stampie
big-girl hat geschrieben:hi

i arbeit zufällig da oben in langebrück
abor erst seit heut. is das net een zufall!

biste m oder w und dei alter?
wo kommst her aus welcher ecke?

tschüüüüüü
Naja soll net zum Chat ausarten. ^^
Schicke mir ne Private Nachricht da geb ich dir ICQ Nr. :)

Verfasst: 17.05.2006 17:32
von lacrima
Hallo big-girl.

Welche Aufgaben hast du bei diesen Job zu erledigen?
Weißt du ob dies dann normal ist was meine Freundin machen muss?
Welche Aufgaben darf sie den erledigen die auch Gesetzlich erlaubt sind?
Freu mich über eine Antwort.
Danke.

Verfasst: 17.05.2006 22:42
von submarin
Hier können Sie sehr ausführlich nachlesen, welche Bedingungen ein solcher Job erfüllen muss:

http://www.einblick.dgb.de/archiv/0501/tx050101.htm