Kein ALG II und Sperre?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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BeccyMausi
Beiträge: 1
Registriert: 17.05.2006 13:51

Kein ALG II und Sperre?

Beitrag von BeccyMausi »

Hallo,

ich hoffe das mir hier jemand evtl weiterhelfen kann. Die Situation ist folgende (es geht um meinen Freund).

Mein Freund war damals arbeitslos gemeldet und bekam ALG II. Da er im Februar einen neuen Job gefunden hatte, teilte er dies auch dem Arbeitsamt mit, woraufhin sie ihm bestätigten das der Brief eingegangen ist und alles nun verbucht wird, also das er jetzt wieder arbeitet und kein Anspruch auf ALG II mehr hat.

Jedoch zahlten sie ihm einen Monat weiter das ALG II aus ... was er, dummerweise, auch nicht gemeldet hat sondern einfach behielt.

Jetzt seit 12.4. ist er wieder arbeitslos, da seine Vorgesetzen im Job, wollen wir es milde ausdrücken, nicht gerade die fairsten und nettesten Leute waren und ihn somit kündigten.
Wir waren also zusammen am 14.4. beim Arbeitsamt um seinen Anspruch auf ALG II wieder neu zu beantragen. Das war auch alles ok, wir haben den am selben Tag da gleich eingereicht und fertig.

Bis heute hat er allerdings noch immer keine Zahlung erhalten. Heute war er wegen einem Termin da, und der Berater war der Ansicht, dass er ja einen Monat zu viel Geld bekam, und jetzt alles wieter überprüft werden muss, solange wird er keine Zahlung kriegen, evtl soll er sogar eine Sperre von 3 Monaten bekommen.

Ich verstehe ja, dass das Geld, dass er zuviel bekommen hat, ihm nicht zustand. Doch fakt ist, dass 1. das auch ein Fehler des Arbeitsamtes war, und 2. dass sie ihm deswegen doch nicht jegliche Zahlung von ALG II verweigern können und dazu noch eine Sperre von 3 Monaten reinhauen können? Das Geld würde er zurück zahlen, soviel steht fest, muss ja. Doch er muss doch trotzdem seine Leistungen kriegen?

Er muss Miete, Telefon und Lebensmittel kaufen.

Problem ist nun, ist das überhaupt rechtens was das Arbeitsamt da abzieht? Wohin kann man sich wenden? Das das Geld zurückgezahlt werden muss steht fest, aber können die solange einfach sperren und sagen es gibt nichts?

Er weiß nicht was er machen soll, Miete war am 1.5. fällig. Mahnung kam schon. Telefon ist auch abgestellt. Die vom Arbeitsamt wimmeln ihn immer ab und sagen er soll warten ... doch das ist schon seit dem 14.4. ... das kann doch nicht sein? Mittlerweile glaubt er, dass es daran liegt das er kein Deutscher ist, hat zwar deuten Pass... aber naja.

Kann mir jemand einen Rat geben wohin man sich wenden kann?
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Vorschuss verlangen !! Der steht ihm zu !!

Eine 3 monatige Sperre kann es nicht geben !! Mit welcher Begründung denn ? Weil er überzahl worden ist ? So ein Quatsch . Diesem SB sollte man ne nette Dienstaufsichtsbeschwerde reinwürgen.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

1. Ablehnenden Bescheid, dass Auszahlung wegen noch ausstehender Forderungen nicht möglich sei, schriftlich geben lassen. Persönlich in der ArGe einfordern. Rückforderungen werden sonst ganz gemütlich über monatliche Abzüge getätigt, die Variante entspricht nicht den üblichen Verfahrensweisen.

2. Widerspruch dagegen einlegen.
und gleichzeitig
3. Antrag auf einstweilige Verfügung auf Auszahlung von AlgII beim Sozialgericht stellen.
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