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ich habe da mal eine frage.....

Verfasst: 16.05.2006 18:39
von feuerzahn
kurz zur situation...
angenommen ich bin ab nächsten monat voll beschäftigt und verdiene netto ca 1400-1500€ wohne nicht mehr bei meiner mutter die alg 2 empfängerin ist.
nun meine frage.. Muß ich für das arbeitslosengeld 2 meiner mutter mit aufkommen d.h. zieht der staat mir was von meinem gehalt ab?

nächste frage.. selbe situation nur ich würde weiterhin zuhause wohnen bleiben....

über eine rasche antwort würde ich mich freuen.. liebe grüße feuerzahn

Verfasst: 16.05.2006 20:55
von feuerzahn
hat jemand eine antwort auf meine frage, bin in dem fall auch nicht der informierteste da ich mit bisher mit der materie noch nicht groß auseinander setzen musste...

Verfasst: 16.05.2006 22:14
von submarin
Das kommt darauf an:
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, werden Sie ,soweit ich weiss, ab 01.07.06 als Bedarfsgemeinschaft angesehen und Ihr Einkommen wird voll angerechnet.

Wenn Sie älter sind und Sie getrennt wirtschaften, darf Ihr Einkommen nicht angerechnet werden. Weder wenn Sie weiter mit Ihrer Mutter wohnen noch wenn Sie ausziehen.

Verfasst: 17.05.2006 04:41
von feuerzahn
also sind wir auf keinen fall eine bedarfsgemeinschaft wenn ich zuhause ausziehe da kann mir dann keiner was wegholen, ich bin unter 25

Verfasst: 17.05.2006 17:11
von feuerzahn
also ich bin unter 25 wenn ich jetzt ausziehe gilt dann trotzdem eine bedarfsgemeinschaft? kommen dann sonstige kosten in irgendeiner art u. weise auf mich zu?

Verfasst: 17.05.2006 22:44
von submarin
Nein, meines Wissens kommen überhaupt keine weiteren Kosten auf Sie zu, wenn Sie ausziehen. Denke mal, das ist die beste Entscheidung!