ich habe da mal eine frage.....

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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feuerzahn
Beiträge: 26
Registriert: 16.05.2006 18:34

ich habe da mal eine frage.....

Beitrag von feuerzahn »

kurz zur situation...
angenommen ich bin ab nächsten monat voll beschäftigt und verdiene netto ca 1400-1500€ wohne nicht mehr bei meiner mutter die alg 2 empfängerin ist.
nun meine frage.. Muß ich für das arbeitslosengeld 2 meiner mutter mit aufkommen d.h. zieht der staat mir was von meinem gehalt ab?

nächste frage.. selbe situation nur ich würde weiterhin zuhause wohnen bleiben....

über eine rasche antwort würde ich mich freuen.. liebe grüße feuerzahn
feuerzahn
Beiträge: 26
Registriert: 16.05.2006 18:34

Beitrag von feuerzahn »

hat jemand eine antwort auf meine frage, bin in dem fall auch nicht der informierteste da ich mit bisher mit der materie noch nicht groß auseinander setzen musste...
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Das kommt darauf an:
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, werden Sie ,soweit ich weiss, ab 01.07.06 als Bedarfsgemeinschaft angesehen und Ihr Einkommen wird voll angerechnet.

Wenn Sie älter sind und Sie getrennt wirtschaften, darf Ihr Einkommen nicht angerechnet werden. Weder wenn Sie weiter mit Ihrer Mutter wohnen noch wenn Sie ausziehen.
feuerzahn
Beiträge: 26
Registriert: 16.05.2006 18:34

Beitrag von feuerzahn »

also sind wir auf keinen fall eine bedarfsgemeinschaft wenn ich zuhause ausziehe da kann mir dann keiner was wegholen, ich bin unter 25
feuerzahn
Beiträge: 26
Registriert: 16.05.2006 18:34

Beitrag von feuerzahn »

also ich bin unter 25 wenn ich jetzt ausziehe gilt dann trotzdem eine bedarfsgemeinschaft? kommen dann sonstige kosten in irgendeiner art u. weise auf mich zu?
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Nein, meines Wissens kommen überhaupt keine weiteren Kosten auf Sie zu, wenn Sie ausziehen. Denke mal, das ist die beste Entscheidung!
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