Seite 1 von 1
verkaufen bei ebay
Verfasst: 15.05.2006 23:40
von bensteph
hallo.
habe mal eine frage und zwar,darf ich als arbeitslosengeld 2 bezieher auch ab und zu sachen bei ebay versteigern ohne dem amt etwas mitzuteilen oder muß jeder kleinste betrag dem amt gemeldet werden
Verfasst: 15.05.2006 23:49
von Gast
Das sehen die Sozialgerichte bisher unterschiedlich.
Verfasst: 15.05.2006 23:56
von bensteph
was bedeutet unterschiedlich?wir haben soviel kram im keller das wir sonst weg werfen würden,und bekannte brauchen den kram auch nicht.darf man oder darf man nicht verkaufen?
sorry wenn es sich ein wenig patzig anhört
Verfasst: 16.05.2006 00:00
von Gast
Unterschiedlich bedeutet, daß sich die regionalen Sozialgerichte nicht einig sind.
Eine Antwort ist somit unmöglich.
Verfasst: 16.05.2006 00:01
von bensteph
na gut.trotzdem danke
Verfasst: 16.05.2006 08:38
von Melinde
Hallo bensteph
Zu e-bay schau auch mal hier zur information:
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... /index.php
Gruß
Da wirst du wohl Pech haben
Verfasst: 16.05.2006 09:20
von Gast
Hallo,
mir ging es damals genauso, als ich eine Aufforderung bekam E-Bay Verkäufe in Höhe von 550.- Euro zurück zu zahlen. Ich habe mich bis heute geweigert und auch nichts bezahlt. Diese XXX Bande soll sich lieber um Arbeit kümmern als den Menschen die sowieso nichts mehr haben das letzte Geld abzunehmen.
(Wer aufgibt der hat schon verloren!!!)
Edit: 1. Abmahnung. Bitte halten Sie sich an die Forenregeln. Dj Termi- Moderator
Geht mir gelinde gesagt am A....vorbei!!!!
Ganz ehrlich Alex , wenn Dir die Forenregeln am A... vorbeigehen dann solltest Du Dir eine andere Plattform suchen.
Ich habe es echt ungern getan aber Du bist der erste den ich kicken musste.
Flunk
Verfasst: 19.05.2006 13:56
von wuschel04
Hallo,
m.E. muß man schon unterscheiden, in welchem Ausmaß und mit welcher Zielrichtung man in ebay tätig wird. Bei einem echten Privatkauf / Privatverkauf wird die Arge nichts dreinzureden haben. Anders bei einem regelrechten ebay-Handel, der ja auch als berufl. Tätigkeit angesehen werden könnte (müßte). In diesem Fall wäre der erzielte (Handels-)Erlös wohl bei der Alg2-Berechnung als Einkommen zu berücksichtigen. Ich stelle es mir allerdings als sehr schwierig vor, in einem solchen Fall die tatsächliche Einkommenshöhe festzustellen...
An AT750:
Hier von einer "XXXXX" zu sprechen, ist m.E. völlig daneben und für alle, die versuchen, ihren Job zu tun, ziemlich beleidigend.
M.f.G.
wuschel04
Edit: Siehe oben. Ralf Hagelstein - Moderator
ebay
Verfasst: 19.05.2006 18:32
von quasimodo
Ich denke schon, daß man seinen alten Kram bei ebay verkaufen kann, ohne daß einem der Erlös weggenommen wird.
Ich selbst musste einige Erb- und Erinnerungsstücke verkaufen, damit ich meine Arztkosten bezahlen konnte.
Es war schmerzlich aber nötig, da ich ansonsten nicht mehr hier wäre.
Ich glaube, das nennt sich Vermögensumschichtung.
Wie es nun weitergehen soll, weiß ich allerdings auch nicht

Verfasst: 19.05.2006 19:30
von bensteph
also meint ihr das ich unser ganzes baby spielzeug und alten plunder ruhig bei ebay verkaufen kann,ohne das ich irgndwie befürchten muß das die arge mir ärger macht?
Verfasst: 19.05.2006 20:35
von Anna
klar, hin und wieder darf man. Aber wo du was von Baby erwähnst, hast du außer Babyspielzeug noch mehr für Babys? Bin grade auf Suche für meine Schwester.
Verfasst: 19.05.2006 21:20
von bensteph
also wir haben noch relativ viel babysachen,was braucht ihr denn
Verfasst: 19.05.2006 21:22
von bensteph
also anziehsachen haben wir in mengen bis größe 98,wenn du mir genau sagst was du brauchst dann hab ich vielleicht noch etwas
Verfasst: 19.05.2006 21:46
von Anna
hab dir grade ne PN geschickt

Verfasst: 21.05.2006 23:44
von submarin
Was ist Einkommen?
SGBII
§ 11 - Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) 1Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. 2Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. 3Dies gilt auch für das Kindergeld für minderjährige Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.