hallo, ich habe hartz4 beantragt und bin vor kurzem mit meinem freund zusammengezogen, als wohngemeinschaft. (meine sachbearbeiterin war mit dem umzug einverstanden da ich so miete spar) wir haben den mietvertrag zusammen unterschrieben und schriftlich eine intere vereinbarung getroffen das er die hälfte bezahlt, ihm das eine zimmer gehört, mir das andere etc., was auch wirklich so ist. die hab ich mit dem antrag abgegeben.
die 345€ zum leben sind bewilligt.
bevor ich die miete bekomme muss ich aber erst noch eine erklärung abgeben wie mein verhältnis zu ihm ist.
nun meine frage: können sie ihn wirklich nicht zwingen für mich aufzukommen, wenn ich zugebe das wir zusammen sind? wir wohnen erst seit dez 05 zusammen und kennen uns auch erst seit juli 05.
ich weiß es gibt gerichtsurteile und so, aber wie siehts in der praxis aus? wenn sie es ablehen und ich einspruch erhebe, wie hoch ist die chance das ich das geld bekomme?
kann er sich weigern sein gehalt offen zu legen? er ist amerikaner und in der army-macht das ein unterschied? er hat einen amerikanischen arbeitgeber, die keine gehaltsangaben rausgeben.
und er ist absolut nicht bereit für mich aufzukommen.
hoffe mir kann jemand helfen. danke schonmal im voraus.
Bedarfsgemeinschaft Dringend!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Noch stehen die Chancen für Ihren Freund sehr gut, dass er am Ende nicht zahlen muss. Das Gesetz soll bald verschärft werden.
Ihr Freund muss Sie nicht unterhalten. Die ArGe hat keinerlei rechtliche Handhabe, ihn dazu zu zwingen.
Dennoch ist anzunehmen, dass die ArGe ihn dazu heranziehen will. Widerspruch und Klage sind zur Zeit noch erfolgreiche Methoden, sich zu wehren.
Unter:
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 60&Itemid=
finden Sie u.a. einen Text für einen Widerspruch bei Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft. Der ist aufschlussreich, wann ein eheähnliches Verhältnis vorliegt.
Ihr Freund muss Sie nicht unterhalten. Die ArGe hat keinerlei rechtliche Handhabe, ihn dazu zu zwingen.
Dennoch ist anzunehmen, dass die ArGe ihn dazu heranziehen will. Widerspruch und Klage sind zur Zeit noch erfolgreiche Methoden, sich zu wehren.
Unter:
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 60&Itemid=
finden Sie u.a. einen Text für einen Widerspruch bei Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft. Der ist aufschlussreich, wann ein eheähnliches Verhältnis vorliegt.