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Frage zur Bedarfsgemeindschaft ?
Verfasst: 14.05.2006 21:17
von Feri
Ich bin seit sechs Monaten mit meinem Freund zusammen und wohne seit 4 monaten bei ihm.
Ich habe einen ALG 2 Antrag gestellt, dieser wurde jetzt abgelehnt mit der Begründung das mein Freund ausreichent verdient und mich mit versorgen kann.
Allerdings ist er auf Grund von Schulden absulut nicht in der Lage mich mit zu finazieren.
Was kann ich nun tun?
Verfasst: 15.05.2006 11:10
von Azze
Das ist die übliche Verfahrensweise der ARGE. Da wird sofort eine Eheähnliche Gemeinschaft unterstellt. Aber diese gilt erst wenn ihr mindestens 3 Jahre zusammenlebt und villeicht sogar noch ein gemeinsames Konto habt.
Also sofort Widerspruch einlegen !
Verfasst: 16.05.2006 12:46
von Feri
ich habe Heute Wiederspruch eingelegt plus eine Stellungnahme meines Freundes das er mich nicht aushalten kann und den nötigen unterlagen über Kontopfändung und Lohnpfändung.
Mir wurde gesagt das dauerd etwa 2 bis 3 Wochen.
Kann danach mein Antrag erneut abgelehnt werden? Ich warte seit Feb. auf das Geld.
Wenn der Antrag erneut abgelehnt wird was kann ich dann tun ?
Verfasst: 16.05.2006 13:15
von Azze
Im schlimmsten Fall gehst du zum Sozialgericht und klagst das ganze ein !
Verfasst: 16.05.2006 14:10
von submarin
Sie können während des laufenden Widerspruchs einen Eilantrag auf Zahlung von AlgII vor dem Sozialgericht stellen. In Ihrer Situation würde ich das sogar tun, weil sich sonst ja sogar der Verdacht erhärtet, dass Ihr Freund Sie finanziert. Die Frage, wovon haben Sie denn bis jetzt gelebt, wird sowieso kommen.
Verfasst: 16.05.2006 15:22
von Feri
Einen Eilantrag beim Sozialgericht ist das die einzige Möglichkeit es zu beschleunigen. Kann es dann nicht auch sein das ich nichts bekomme.
Denn es ist ja nun tatsache das mein Freund mich nicht unterstütz das einzige was ich momentan habe ich ein Dach über dem Kopf und natürlich was zu essen aber alles andere ist momentan Luxus.
Ich fange langsam an zu verzweifenln. Das Geld reicht eben nicht für zwei.