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Brauche Hilfe........

Verfasst: 14.05.2006 10:56
von blondi
Hallo bin neu hir. ich wohne seit 2004 in Leipzig mit meinen beiden Kindern,da ich keine wohnung gleich bekommen habe bin ich zu einem Verheirateten Mann gezogen der aber getrend Lebt. Nun habe ich mich 2005 beim Arbeitsamt gemeldet und werde gegen meinen und seinen willen in eine Bedarfsgemeinschaft gesteckt. Da habe ich eine Anwältin eingeschaltet und bin seit einigen Monaten keine mehr. Was ist nun,kennt sich einer aus ob die das Geld was zu wenig gezahlt wurden ist noch zahlen müssen oder ob ich nun mit nichts rechnen muss.

Verfasst: 15.05.2006 23:57
von submarin
Das Verfahren ist doch meines Wissens:
1. Antrag
2. Ablehnung
3. Widerspruch
4. Widerspruch wird stattgegeben
Wenn dem so war dann müßte m.E. ab Antragstellung nachgezahlt werden.

Was sagt denn die Anwältin dazu?

Re: Brauche Hilfe........

Verfasst: 16.05.2006 00:01
von bensteph
meines wissens nach MUß das Amt dir bis sechs monate nach Antragsstellung alles nachzahlen was du bishin bekommen hättest.

Verfasst: 16.05.2006 00:02
von Gast
Mir hat das Amt auch EIN JAHR alles nachbezahlt, was es mir rechtswidrig vorenthalten hatte.