Zuverdienst bei Partner?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Nille
Beiträge: 2
Registriert: 12.05.2006 20:56

Zuverdienst bei Partner?

Beitrag von Nille »

Hallo zusammen!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bekomme H4, wohne mit meiner Freundin seit Dez 05 gemeinsam in einer Wohnung. Sie bekommt Wohngeld, da sie noch studiert bis Ende Oktober.
Meine Freundin könnte nun einen Nebenjob/Werkvertrag annehmen bei dem sie pauschal 2000 Euro bekommt, was ich beim Amt angeben müßte, da wir dort als Bedarfsgemeinschaft geführt werden?(ach klingt das toll). Weiß jemand inwieweit mein H4-Geld daraufhin gekürzt wird, und wieviel von dem Geld meine Freundin behalten darf. Und wie kann man möglichst viel behalten.
Würde ich den Job machen könnte ich ja 100 pauschal, dann 20% (100-800) darüber hinaus 10% behalten, aber wie ist es beim Partner? Genauso und dann noch die normalen Steuern, oder wie? Und wird dann das Wohngeld gekürzt. Oje, soviele Fragen. Dennoch danke schonmal.
Gruß
Nille
Ayleen
Beiträge: 4
Registriert: 12.05.2006 13:29

Beitrag von Ayleen »

Vielleicht hilft der Dir weiter. Ich hoffe, ich darf das

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

LG
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Klar, warum sollst nicht dürfen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten