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Muss ich (40Jahre) für meine Mutter Zahlen?

Verfasst: 12.05.2006 12:53
von cyberkul
Ich M40 Berufstätig habe meine Mutter nach Ihrer Scheidung aufgenommen.
Sie Bewohnt 1 Zimmer in Meiner 2 Zimmer Wohnung.
Ich Wohne mit meiner Freundin im zweiten Zimmer.
Nun hat meine Mutter einen Antrag auf ALG2 gestellt.
Und die Mitteilung bekommen das Ich bezahlen soll.
Muss ich meine Mutter nun Rausschmeißen?
Was ist das für ein Sozialstadt???

Verfasst: 12.05.2006 14:38
von Azze
Wenn der Staat es so haben will dann macht es so . Deine Mutter soll sich um eine eigene Wohnung bemühen . 45m² sind da angemessen. Das ist für euch besser weil ihr mehr Platz und auch mal eine Privatspäre habt und für deine Mutter genauso. Wenn der Staat so geil drauf ist mehr zu zahlen dann macht es eben so. Wär nichtmal in irgendeiner Form verwerflich. Ihr seid alt genug und deine Muetter auch.

Mal ganz davon abgesehen das ich froh bin meine Muter nicht ständig um mich herum zu haben ^^ daher lass sie ausziehen , die Miete wird vom Amt übernommen und fertig. Wenn die Arge einem blöd kommt , sollte man das selbe tun.

Re

Verfasst: 12.05.2006 16:14
von Flashback
Das Amt sagt dazu wenn Du genug verdienst mußt Du zahlen für Familienangehörige. Es bleibt nur die möglichkeit das sich Deine Mutter eine eigene Wohnung sucht. Der Staat will nicht sparen :wink: :roll:

Verfasst: 12.05.2006 19:48
von WingsOfLove
Wenn du nicht für deine Mutter zahlen kannst mußt du auch nicht... sie muß einen zettel vom amt mitbringen wo du bestätigst das du deiner mutter kein geld geben kannst da dein verdienst gerade mal für dich ausreichend ist

und ausserdem würde ich vorschlagen das sich deine Mutter eine eigene wohnung nimmt ... ihr stehen ja als einzelperson bis zu 50 qm² zu... ausserdem ist die größe der Wohnung egal... sie muß nur im ramen sein was das geld betrifft

einzelperson darf bis zu 177 € KALTMIETE nehmen!

sie soll sich erkundigen...

wenn du eh nur ne 2 zimmer wohnung hast wäre es von vorteil oder meinste nicht?.. mir persönlich wäre es viel zu eng in ner 2 zimmer wohnung mit Freundin und mutter zu leben...

Verfasst: 12.05.2006 23:32
von submarin
Die Größe der Wohnung ist nicht egal.
Da gibt es Höchstgrenzen, die regional unterschiedlich sind, in Hamburg z.b. 45,-qm, woanders bis zu 50.

Die zulässige Mietobergrenze ist auch regional unterschiedlich, unter:

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30

findet man die Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft von 61 Kommunen und Bundesländern.

DANKE Der LINK war hilfreich!

Verfasst: 16.05.2006 17:36
von cyberkul
:wink:
Wenn ich das RICHTIG verstehe brauche ich dem AMT keine Auskunft
über meine Einkünfte erteilen?