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Hartz IV kürzungen
Verfasst: 12.05.2006 10:52
von Flashback
Die ewige leier uns geht es immer an den kragen. Warum geht die Regierung nicht an die Reichen die sowieso zuviel haben?

Verfasst: 12.05.2006 11:03
von Azze
Hab das nun auch schon einige mal in den Medien mitbekommen. Kennt da einer irgendwelche Zahlen ? Wieviel soll gekürzt werden ?
Mal ganz davon abgesehen das es eh schon verdammt eng ist mit ALG2 auszukommen. Wie stellen die sich das vor ? Es gibt ja schon keine Zuschüsse mehr zu diversen Sachen die es früher bei der Sozialhilfe noch gab. Was wollen die denn noch kürzen ???? Warum streichen die nicht gleich alles bis auf die Miete und machen ne Suppenküche bei der Arge auf

Verfasst: 12.05.2006 11:14
von DjTermi
Das Arbeitslosengeld II darf bis auf 70 Prozent gekürzt bleiben, solange ein Gericht nicht endgültig über den Widerspruch des Betroffenen entschieden hat.
Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 % der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn -ohne wichtigen Grund-
- der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,
-eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,
-in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
- eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen, oder
- zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 auszuführen
- der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben hat.
Wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihr zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nachkommt und keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweist, wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 10 % der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt.
3. Absenkung nach § 31 Abs. 3 SGB II
Bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 1 oder Absatz 2 des § 31 SGB II wird das Arbeitslosengeld II zusätzlich um jeweils den Prozentsatz der nach § 20 maßgebenden Regelleistung gemindert, um den es in der ersten Stufe gemindert wurde. Hierbei können auch die Leistungen nach den §§ 21 bis 23 betroffen sein. Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30 % kann der zuständige Träger in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Die Arbeitsagentur soll Leistungen nach Satz 3 erbringen, wenn der Hilfebedürftige mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige ist vorher über die Rechtsfolgen nach den Sätzen 1 bis 4 zu belehren.
Beispiel:
Die Regelleistung von 345,- € wurde auf der ersten Stufe um 30 % auf 241,- € gekürzt.
Auf der zweiten Stufe werden dann diese 241,- € noch einmal um 30 % gekürzt, also auf 139,- €.
4. Absenkung nach § 31 Abs. 4 SGB II
Die Tatbestände des § 31 Abs. 1 und 3 SGB II gelten entsprechend
- bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert hat, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,
- bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der trotz Belehrung über die Rechtsfolgen sein unwirtschaftliches Verhalten fortsetzt,
- bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit den Eintritt einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat oder
der die in dem Dritten Buch genannten Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit erfüllt, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.
5. Absenkung nach § 31 Abs. 5 SGB II
Nach dieser Vorschrift wird bei Personen, die zwischen 15 und 25 Jahre alt sind , das Arbeitslosengeld II unter den in Absatz 1 und 4 genannten Voraussetzungen auf die Leistungen nach § 22 beschränkt; die nach § 22 Abs. 1 angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sollen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden. Die Agentur für Arbeit soll ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erbringen.
Verfasst: 12.05.2006 11:22
von Azze
Das bei weigerung zur Arbeitsaufnahme eine Kürzung erfolgt find ich auch vollkommen richtig.
Was ich meine mitbekommen zu haben ist das in Planung ist das ALG2 allgemein zu kürzen ! Oder hab ich da was falsches gehört ?
Verfasst: 12.05.2006 11:24
von DjTermi
Habe da mal noch was beigefügt

Verfasst: 12.05.2006 11:25
von DjTermi
Da hast Du schon was richtiges gehört, aber ob das durch kommt, das glaube ich kaum.
RE
Verfasst: 12.05.2006 11:27
von Flashback
Geplante Verschärfungen und Kürzungen
- Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften
Künftig sollen unverheiratete, unter 25-jährige Kinder grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern zählen. Wollen die Kinder in eine eigene Woh-nung ziehen, muss vorher die Arge bzw. die optierende Kommune zustimmen. Ansonsten wird kein ALG II mehr gezahlt.
Schwarz-Rot will damit die Vermehrung von Bedarfsgemeinschaften bremsen. Außerdem hofft die Bundesregierung, auch durch die stärkere Anrechnung von Einkommen und Vermögen in den Bedarfsgemeinschaften zu sparen. Insgesamt sollen so 0,6 Milliarden Euro im Jahr zusammenkommen - eine halbe Milliarde allein dadurch, dass Jugendliche unter 25 keine eigene Bedarfsgemeinschaft mehr bilden.
- Eheähnliche Gemeinschaften
Die große Koalition will die Definition unverheirateter, zusammenlebender Paare prüfen. Dabei soll es auch um eine mögliche Umkehrung der Beweislast gehen. Dann müssten künftig Paare belegen, dass sie nicht eheähnlich leben.
- Kürzung des Rentenanspruchs
Bisher werden für jeden Hartz-IV-Em-pfänger 78 Euro im Monat in die Rentenkasse eingezahlt. Künftig sollen es nur noch 40 Euro sein. Dadurch würde der (zusätzliche) Rentenanspruch pro ALG-II-Jahr von 4,28 auf 2,15 Euro sinken. Schwarz-Rot erwartet dadurch Einsparungen von zwei Milliarden Euro jährlich.
- Schärfere Kontrolle von ALG-II-Empfängern
Per Gesetz sollen Hartz-IV-Bezieher künftig verpflichtet werden, am Telefon Auskunft über ihre Lebensumstände zu geben. Bisher ist die Teilnahme freiwillig. Die große Koalition will auch gemeinsam mit den Bundesländern prüfen, ob bei den Arbeitsgemeinschaften (Arge) und den optierenden Kommunen ein Außendienst eingerichtet werden soll. Unklar ist, ob die Kontrolleure auch für Hausbesuche vorgesehen sind.
Mit einem besseren Datenaustausch will die Bundesregierung außerdem ALG-II-Empfängern auf die Schliche kommen, die Konten und Depots im Ausland verstecken.
- Prüfung der "Arbeitswilligkeit"
Allen Personen, die erstmals einen ALG-II-Antrag stellen, sollen sofort Angebote für eine Beschäftigung oder Qualifizierung gemacht werden. Erklärtes Ziel ist es, dadurch auch die "Arbeitswilligkeit" zu testen.
- Weniger Ausgaben durch bessere Organisation
Die große Koalition will durch Veränderungen in der Bundesagentur für Arbeit jährlich 1,2 Milliarden Euro einsparen. Details sind bisher nicht bekannt.
Weitere Vorhaben
- Künftig Übergangs- oder Kinderzuschlag
Die große Koalition will prüfen, ob Betroffene künftig zwischen Übergangs- oder Kinderzuschlag wählen können. Der Übergangszuschlag wird maximal zwei Jahre im Anschluss an das ALG I gezahlt. Den Kinderzuschlag gibt es höchstens drei Jahre, wenn dadurch ein ALG-II-Bezug für eine Familie vermieden werden kann.
- Künftig Einzelfallentscheidung bei Sanktionen
Schwarz-Rot hält die bisherigen Regelungen für Leistungssperren und -kürzungen für zu starr. Per Gesetz soll eine auf den "Einzelfall bezogene, angemessene Anwendung" herbeigeführt werden. Was das bedeutet, ist noch nicht klar.
Verfasst: 12.05.2006 11:57
von DjTermi
Nein, er meint was Die Regelleistung sich kürzen soll, oder habe ich da nun was falsch verstanden?

Verfasst: 12.05.2006 14:19
von Azze
Genau es geht um die allgemeine Kürzung der Reglleistung
Verfasst: 12.05.2006 14:26
von DjTermi
Wie gesagt ich glaube nicht was die das durch bekommen, und wenn: knapp 3 Millionen werden da bestimmt was gegen haben und ihren unmut breit machen. Was ich als Sachbearbeiter nur verstehen kann.
Verfasst: 12.05.2006 14:31
von Azze
In Deutschland wird sich doch an alles gewöhnt, alles wird teuerer . Man verdient aber eher weniger als mehr , dann noch 19% Mehrwertsteuer . Is doch alles kein Ding, die Bürger meckern zwar aber nehmen es hin. Solange wir hier nicht wie in Frankreich auf die Barikaden gehen , wird hier jeder Schwachsinn der den Steuerzahler belastet halt umgesetzt. Hauptsache der Staat füllt die Kassen auch wenns es dem Wqachstum enorm schadet , denn wer nichts hat kann auch nichts ausgeben, aber auf diese einfache gleichung kommen leuten mit einem Monatenlichen Einkommen von ca 5-10.000 € wohl nicht.
RE
Verfasst: 12.05.2006 15:51
von Flashback
Da muß ich dem Azze recht geben bis wir uns bewegen ist der Karren so weit im Dreck das er nicht wieder raus kommt. Mann hätte schon viel früher etwas unternehmen müßen.
Geht mal da drauf sind interesannt die Aussagen und meinungen
http://www.ftd.de/politik/deutschland/66550.html
Verfasst: 13.05.2006 15:54
von emue
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Warum streichen die nicht gleich alles bis auf die Miete und machen ne Suppenküche bei der Arge auf

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Schreib hier nicht solche Vorschläge rein wenn das einer von den mitkrigt
machen die das wirklich noch es gibt sowiso schon Vorschläge in dieser Richtung