Fragen zwecks zusammenziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Shatiel
Beiträge: 4
Registriert: 27.04.2006 17:54

Fragen zwecks zusammenziehen

Beitrag von Shatiel »

Hallöchen,ich bräuchte mal wieder euren rat.

Und zwar wollen mein freund und ich zusammen ziehen,beide harz 4 empfänger.Haben auch schon eine wohnung in aussicht eine 3 zimmer wohnung 64 qm kostet 230 euro kalt nebenkosten sind 100 euro und 60 euro heizung /warmwasser.Meine sacharbeiterin meinte der satz für 2 personen liegt bei 282 für eine wohnung, glaub 340 euro warm aber nun ist es ja bei der kaltmiete angemessen nur mit nebenkosten sind es 330 plus heizung/ warmwasser schon 390.Und 4 qm zuviel für 2 personen.Wird der antrag dann für die wohnung abgelehnt oder würden wir sie bekommen?
Wie ist das eigentlich ich wohn ja nun in essen mein freund in duisburg müssen wir beide zum job center mit den mietangebot oder nur einer?Oder besser wie geht es dann von statten?

Würde mich über antworten freuen und sage schonmal herzlichen dank.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Shatiel
Geht am besten beide mit den Unterlagen über die Wohnung zu den jeweiligen Ämtern. Doppelt gemoppelt hält besser.
Wahrscheinlich ist das Amt, in dessen Bezirk die Wohnung liegt bei der Zustimmung wegen der Kostenübernahme maßgeblich.
Ob das genehmigt wird kann Dir hier aber keiner sagen.
Wird zugestimmt, dann Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen. Kann genehmigt werden, muß aber nicht.
Auch wegen der qm mehr als angemessen könnte es nicht so ein Problem werden wenn ihr die Differenz selber zahlt, auch bei den Nebenkosten. Aber auf jeden Fall vorher genau fragen und genehmigen lassen.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Grundsätzlich ist immer das Amt zuständig wo man derzeit wohnt, wenn man umzieht muss man sich ummelden beim Amt. Möchtet ihr denn nach Duisburg ziehen oder wo hin ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Shatiel
Beiträge: 4
Registriert: 27.04.2006 17:54

Beitrag von Shatiel »

Guten morgen,

Ja wir möchten nach duisburg ziehen .
Muss ich dann erst mit mein partner nach duisburg bescheinigen lassen das die wohnung angemessen ist und dann ich nach essen und mich nur abmelden beim amt ?Bekomme ich auch von job center so ein formular für die mietbescheinigung, ich weiss nicht ob die vermiterin sowas hat da es privat ist und nicht durch ein wohnungsunternehmen.

Grüsse Shatiel
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