Seite 1 von 1

Umzug zu spät?

Verfasst: 11.05.2006 13:41
von Tholaris
Liebe Forumsleser,

meine Freundin bekommt zur Zeit ALG1. Das läuft zum 20. Mai aus. Sie zieht zum 01.06.2006 aus unserer gemeinsamen Wohnung aus. (nein nicht wegen Harz IV...hat noch andere Gründe) Den Mietvertrag hat sie noch nicht unterschrieben, das wird aber vor dem 20. noch geschehen.
Muss ich unter diesen Vorraussetzungen in dem Harz IV Antrag auftauchen?
Meine Freundin kann zwar schon zum 18. Mai in die neue Wohnung da ist Schlüsselübergabe, aber der Mietvertrag lautet ja auf den 20. Mai. Muss sie die ganzen Anträge auf die jetzige Lebenssituation hin ausfüllen? Wir wohnen seit vier Jahren zusammen. So wie wir jetzt gewohnt haben, wäre es wohl eine Bedarfsgemeinschaft. Das würde ich gerne verhindern. Ich bin zwar Student und verdiene nichts, meine Eltern haben mir aber eine größere Summe Geld geschenkt, damit ich davon studieren kann. Ich hole mir von dem Geld jeden Monat 580€ und mehr nicht. Ich weiß aber nicht ob das einen Sachbearbeiter interessiert, der guckt ja nur auf die Freibeträge und da liege ich weit drüber.
Wenn sie auszieht nimmt sie ein Bett einen Fernseher mit Unterschrank, einen Sessel mit kleinem Beistelltisch und eine Kommode mit, sowie eine Art Schreibtisch mit Stuhl und einen Computer.
Es wird ihre erste Wohnung sein, sie ist bei mir ja sozusagen möbliert eingezogen... Besonders die Küche müsste sie selbst ausstatten (Spüle, Kochplatten, Backofen usw.) die ist leer. Gibt es eine Chance auf Hilfen dafür .. auch für Teller, Töpfe und Besteck usw. ?

Vielen Dank für das Lesen...

Ich hoffe Ihr könnt ein paar der vielen Fragen beantworten... schonmal vielen Dank dafür !

Verfasst: 11.05.2006 19:55
von Tholaris
Ich habe noch vergessen, ich weiß nicht ob es wichtig ist, wir sind beide 26.
Meine Freundin hat morgen früh einen Termin bei ihrem Sachbearbeiter, ich ihr habt noch ein paar Tips für sie :)

Verfasst: 11.05.2006 20:16
von Melinde
Hallo Tholaris
Bei der Wohnung geht es doch nur um die Freundin, die dann alleine eine Bedarfsgemeinschaft ist. Du tauchst doch weder als Mitbewohner noch als BG Mitglied auf. Also gehörst Du auch nicht in die Anträge. :)
Wenn es ihre erste eigene Wohnung ist, Antrag auf Erstausstattung stellen.
Gruß

Verfasst: 11.05.2006 20:28
von Tholaris
..naja das wäre die Situation am 1.6. sie muss den antrag aber schon am 20. 5. stellen, und jetzt wohnt sie ja noch mit mir zusammen...

Verfasst: 11.05.2006 21:05
von Melinde
Hallo Tholaris
Dann eben gleich mit dem Antrag eine Veränderungsmitteilung abgeben.
Wenn die Sachbearbeiterin den Fall geschildert bekommt wird sie sicher auch noch eine Idee haben wie das genau zu machen ist. Geht ja nur um 10 Tage unter den alten Bedingungen. Vielleicht kann der Mietvertrag auch auf den 1.6.06 noch geändert werden?
Gruß

Verfasst: 11.05.2006 22:18
von Tholaris
Danke für die liebe Antwort :)
Guter Tipp mit dem Änderungsantrag....
Der Mietvertrag kann leider nicht geändert werden, das ist ja das doofe. Morgen zu dem Gespräch mit dem Sachbearbeiter ist der Mietvertrag ja auch noch nicht unterschrieben, das läuft ja erst nächste Woche.