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Nebenkosten-Guthaben mit Hartz iV - Geld verrechnet

Verfasst: 17.08.2005 10:03
von spanky
Bei meiner Nebenkostenabrechnung des letzten Jahres habe ich ein Guthaben von
208 Euro . Letzes Jahr bezog ich Arbeitslosenhilfe und habe somit meine Miete samt Nebenkosten selbst bezahlt . Jetzt zieht mir die ARGE genau die 208 Euro vom
Hartz IV - Geld im Monat September ab . Ist das Rechtens ?
Ich finde das ungerecht , denn ein Bekannter von mir muß 98 Euro Nebenkosten nachzahlen , und bekommt das nicht von der ARGE bezahlt .
Somit werden also Nachzahlungen nicht vom Amt übernommen aber Guthaben werden
gleich einbehalten / abgezogen . Soll das wirklich gerecht sein ?

Verfasst: 17.08.2005 12:09
von Gast
Kenne auch einen Fall, allerdings andersrum.
Meine Bekannte müssen eigentlich um die 500,- nachzahlen und bekommen dies vom Amt. Ich weiß nun nicht ob eine bestimmte Summe noch zumutbar ist- aber deinen Freunden solltest du sagen dass sie gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen sollen und darin mit Rechtsanwalt drohen, sonst dauert es ewig. Und bei dir - na nicht so richtigen Rat, aber was geht die Behörde eine Nachzahlung aus 2004 an. Ich würde einen Widerspruch machen und fragen mit welcher Begründung dir Gelder gestrichen werden( wohl gemerkt aus dem Vorjahr) die du ja eigentlich selbst angespart hast.
Viel Glück

Verfasst: 17.08.2005 14:06
von Alex
Hab das auch hinter mir und nen Widersruch eingelegt. Laut Amt wird der Überschuss aus der Nebenkostenabrechnung als Einkommen gewertet und das kann nicht angehen!!
Sobald was raus ist bei mir melde ich mich wieder.

Verfasst: 18.08.2005 12:01
von Gast
War heute im Amt und wirklich... Überschuss gilt als Einkommen. Glücklich dem der eine Nachzahlung leisten muss, denn die wird auch schon bei 50,- Euro erstattet.

Verfasst: 27.08.2005 16:05
von spanky
Ich habe Widerspruch eingelegt .
Hat jemand von Euch schon eine Antwort vom Amt bekommen ,
auf seinen Widerspruch ? Was ist , wenn der Widerspruch abgelehnt wird ?
Lohnt sich der Gang vor das Sozialgericht ?
Falls das wirklich so im Gesetzbuch steht , dann kann doch das Sozialgericht auch nicht
anders entscheiden , oder nicht ? Schließlich kann sich das Gericht doch auch nur daran halten , was im Gesetz steht .

Verfasst: 27.08.2005 16:37
von Alex
Moin Moin,

also ich hab auch Widerspruch eingelegt.
Der Abrechnungszeitraum lag in 2004, das eingezahlte Geld ist als Rücklage zu bezeichnen und außerdem würde es wenn es als Einkommen gelten sollte der Einkommensteuerpflicht unterliegen.
Wenn ich zuviel gezahltes Geld (was ich ja schon mal "verdient" habe, also Einkommen) wieder erhalte, ist das eine Rückerstattung und kein Einkommen.
Und ja, ich werde notfalls damit vor das Sozialgericht gehen.
Denn es geht nur eins, entweder ALLE Rückerstattungen, egal ob Nebenkosten/Steuern/Versicherungsbeiträge/usw werden als Einkommen angerechnet und auch als solche dann bezeichnet (auch bei der berufstätigen Bevölkerung) und sind zu versteuern oder es ist mein Geld was mir gehört und ich erhalte es halt als RÜCKERSTATTUNG wieder. Oder sind ALG II Empfänger keine Bundesbürger in dem Sinne mehr und für sie gelten andere Gesetze ????

Eine Anrwort auf den Widerspruch habe ich schon erhalten und darin steht das dieser bearbeitet wird.

Gruß Alex

Verfasst: 29.08.2005 22:09
von Gast
War heute auch deshalb bei einer Rechtsberatung.
Das ganze Thema ist wohl noch strittig und ein wenig unklar. Muss nun am Mittwoch zum Anwalt, weil Rechtsberatung an mir verzweifelt. Denn alle Ämter haben bei mir Fehler gemacht.
Unklar ist mir: wenn man einen bestimmten Satz an erspartem haben darf und diesen noch nicht erreicht hat, warum wird es angerechnet? Wäre doch sinnvoll es auch als Anlage zum Rückhalt gelten zu lassen, werde mich aber diesbezüglich nochmal am Mittwoch beim Anwalt schlau machen.

Verfasst: 30.08.2005 22:00
von unam
hallo, mir ging es genauso haben auch ein guthaben gehabt aber es wurde als einkommen angerechnet da kann man nix machen finde es auch eine sauerei das man dafür "bestraft" wir das man sparsam war aber was soll´s ist eben das "tolle" hartz IV :evil:

Verfasst: 01.09.2005 12:13
von spanky
Anonymous hat geschrieben:War heute auch deshalb bei einer Rechtsberatung.
Das ganze Thema ist wohl noch strittig und ein wenig unklar. Muss nun am Mittwoch zum Anwalt, weil Rechtsberatung an mir verzweifelt. Denn alle Ämter haben bei mir Fehler gemacht.
Unklar ist mir: wenn man einen bestimmten Satz an erspartem haben darf und diesen noch nicht erreicht hat, warum wird es angerechnet? Wäre doch sinnvoll es auch als Anlage zum Rückhalt gelten zu lassen, werde mich aber diesbezüglich nochmal am Mittwoch beim Anwalt schlau machen.
Das ist gut , mach` das !
Was ist rausgekommen beim Anwalt ?