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Wichtige Frage bitte um schnelle Antwort;
Verfasst: 09.05.2006 10:45
von Lange
Hallo musste gestern AlG 2 Beantragen
bin 26 Jahre alt und wohne zur zeit bei meinem Vater mit im Haus.(Eigentum)
Habe ich überhaupt anspruch auf ALG 2( Zur zeit 345 Euro denke ich)
obwohl mein Vater einer Beruflichen Tätigkeit nachgeht und somit nicht Hilfebedürftigt ist.
Um eine schnele Antwort währe ich wirklich sehr Dankbar
Verfasst: 09.05.2006 22:45
von Jens
Du hast eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit deinem Vater.
Das heisst solange dein Vater Geld oder anderes Vermögen hat bekommst Du nichts. Ist leider so, solange noch irgenwo was bei anderen zuholen ist. Würde mir da in deinem Fall keine grossen Hoffnungen machen.
Du müsstest selbständig im Haus deines Vaters in einem eigenen Bereich leben, dann würde das anders aussehen. Also eigene Haushaltsführung.
Zusätzlich wäre noch Erklärung deines Vaters gut das er dich nicht fianziell unterstützt sondern dich halt nur mietfrei wohnen lässt. Auf keinen Fall erzählen das ihr zusammen einen Haushalt habt.
Aber diese Angaben hast ja wahrscheinlich in dem Antrag schon ausgefüllt.
Was hast Du den vorher gemacht ? kommst du von ALG I ?
Das wäre umsomehr Schade dann würdest nämlich auch noch ein Zuschlag von 160€ bekommen.
Verfasst: 09.05.2006 23:09
von Lange
Danke erstmal für deine Antwort.
Ja ich komme vom ALG 1 hatte allerdings nur noch 81 tage restanspruch
Da ich zuvor 3 jahre selbstständig war.
Was du schreibst ist aber richtig ich darf zwar mietfrei wohnen finnanziel werde ich aber nicht unterstütz.
Verfasst: 09.05.2006 23:11
von Lange
P.S denn Antrag habe ich noch nicht eingereicht habe ihn ja erst seit gestern.
Verfasst: 09.05.2006 23:17
von Lange
Jens hat geschrieben:Du hast eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit deinem Vater.
Das heisst solange dein Vater Geld oder anderes Vermögen hat bekommst Du nichts. Ist leider so, solange noch irgenwo was bei anderen zuholen ist. Würde mir da in deinem Fall keine grossen Hoffnungen machen.
Du müsstest selbständig im Haus deines Vaters in einem eigenen Bereich leben, dann würde das anders aussehen. Also eigene Haushaltsführung.
Zusätzlich wäre noch Erklärung deines Vaters gut das er dich nicht fianziell unterstützt sondern dich halt nur mietfrei wohnen lässt. Auf keinen Fall erzählen das ihr zusammen einen Haushalt habt.
Aber diese Angaben hast ja wahrscheinlich in dem Antrag schon ausgefüllt.
Nein den Antrag habe ich noch nicht abgegeben und praktisch wohne ich auch aleine dort teilen uns nur küche und bad und da mein vater oft auf geschäftsreisen ist bin ich die meiste zeit sowiso alein
Was hast Du den vorher gemacht ? kommst du von ALG I ?
Das wäre umsomehr Schade dann würdest nämlich auch noch ein Zuschlag von 160€ bekommen.
Verfasst: 10.05.2006 00:40
von Jens
Das wird denen nicht gefallen mit der gemeinsamen Küche und dem Badezimmer, aber versuchen würde ich es.
wenn Sie dir zurückschreiben das sie annehmen das Du mit dein Vater in einer Bedarfsgemeinschaft lebst und Sie deshalb unterlagen über dessen Verdienst und Vermögen haben wollen, dann musst hart bleiben.
Auf keinen Fall die Unterlagen hinschicken, sondern wiedersprechen das du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst. Sicher kommt auch dann so ein Fuzzi zuhause vorbei, wenn er nicht ein Termin mit dir vorher schriftlich ausgemacht hat , dann kannst ihn erstmal in die Wüste schicken.
Wenn er dann kommt mit ordentlichem Termin , da schau zu das ihr alles schön getrennt habt in der Küche.
Verfasst: 10.05.2006 06:03
von Lange
Na gut dann bleibt mir ja nichts weiter übrig als es zu versuchen.
Ist aber irgendwie schon ein witz wie stellen die sich denn vor wovon ich dann leben soll.
Ich danke dir aber für deinen Tipp.
Verfasst: 10.05.2006 09:09
von Christy
klar hat er anspruch ,zum einen ist er 26 da hat er sowieso anspruch auch laut der neuen regelung denke ich . zum anderen bis jetz hat er auf alle fälle anspruch . ich bin 22 und wohne bei meiner mutter und bekomme auch die 331 euro .
Verfasst: 10.05.2006 09:17
von Jens
ich denke aber nicht das deine Mutter immoment viel verdient oder ?
Verfasst: 10.05.2006 09:23
von Christy
ne ca. 900 euro diesen monat wars sogar noch weniger und sie muss miete zahlen.
Verfasst: 10.05.2006 11:43
von Lange
Das ist ja genau der Knackpunkt da er wirklich nicht schlecht verdient.
Aber irgenwie sehe ich das auch nicht ein das er jetzt für mich bluten soll.

Verfasst: 10.05.2006 13:00
von Gast
Wie wäre es denn mit einer eigenen Wohnung?

Verfasst: 10.05.2006 15:02
von Lange
So wie ich zur zeit lebe ist das ja schon wie eine eigene Wohnung
das muss ich nur dem Amt irgendwie klarmachen
Und nur weil ich jetzt ein paar wochen auf hilfe angwiesen bin nehme ich mir mit sicherheit keine andere wohnung.
Verfasst: 10.05.2006 15:38
von Jens
dann füll erstmal entsprechend den Antrag aus, und warte ab was Sie wissen wollen. Vileicht glauben Sie es Dir ja auch sofort, was mich allerdings wundern würde.
Verfasst: 10.05.2006 15:57
von submarin
Wer gehört zu einer BEdarfsgemeinschaft?
SGBII
3) 1 Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt,
c) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
4. die dem Haushalt angehörenden minderjährigen unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beschaffen können.
Verfasst: 10.05.2006 16:23
von Lange
Ja das SGB2 ist mir auch ein begriff.
Aber was heisst das jetzt genau nach meiner auffassung bilde ich aleine eine BG da ich 26 und somit nicht mehr minderjährig bin oder täusche ich mich da so steht es doch auch im SGB 2.
Verfasst: 10.05.2006 21:34
von submarin
Das sehe ich genau wie Sie, Sie sind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn Sie mit Ihrem Vater noch viel enger zusammen leben würden.
Verfasst: 10.05.2006 21:56
von Lange
Ja das meine ich mittlerweile auch.
Habe heute im laufe des Tages das SGB 2 mehrmals durchgelesen.
Und wenn das was dort drinsteht relevant ist dann bilde ich meine eigene
BG.
Ich danke allen die mich bei diesem Thema unterstütz haben.
Und werde diesem forum auf jeden fall treu bleiben und mich in diesem Schwerpunkt weiterbilden um anderen in Zukunft auch Hilfe anbieten zu können.