Mal ne frage

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Funkel
Beiträge: 7
Registriert: 09.05.2006 10:01

Mal ne frage

Beitrag von Funkel »

Hallo,
also erst einmal ich beziehe momentan alg II habe ein tochter von 2 jahren, ich wohne momentan bei meinem vater. So nun zieht mein vater aber bald um in eine kleinere wohnung und da ist nun für mich und meine tochter nicht wirklich platz ausserdem will ich bald arbeiten und warte noch auf antwort wegen meinem bewerbungen, da mein vater aber weiter weg zieht würde ich lieber zu meinem jetztigen freund ziehen(nicht der vater des kindes) da er genau da wohnt wo ich auch arbeiten möchte.....

so nun ist da aber das kleine problem das ich nicht einsehe das mein freund dann theoretisch für mich und mein kind aufkommen muss weil er ja arbeitet und geld verdient das ist ja nicht ganz so richtig weil wir ja auch noch nicht so lange zusammen sind....

nun habe ich letztens im tv gesehen das eine eheähnliche gemeinschafft erst nach einem jahr in einer gemeinsamen wohnung besteht...
hat hier vielleicht irgendjemand ne ahnung davon ob ich jetzt noch geld bekomme wenn ich dahin ziehe?
Oder wird zumindest das geld für meine tochter weiter gezahlt da mein freund ja nix mit ihr zu tun hat?
die können doch eigentlich nicht verlangen das mein freund sofort für mich aufkommt oder?
Funkel
Beiträge: 7
Registriert: 09.05.2006 10:01

Re: Mal ne frage

Beitrag von Funkel »

ich wollte nur hinzu fügen das ich weiß das ich hier keine rechtsberatung bekomme ich möchte nur wissen ob da jemand schon erfahrung gemacht hat
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, NOCH !!! Laut Rechtsprechung muss der Leistungsträger nachweißen ob eine eheähnliche gemeinschaft besteht. Dies soll sich aber ändern !!!
Das Zusammenleben unter einer Meldanschrift ist kein Indiz für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft. Die Nutzung der gesamten Wohnfläche und der Wohnungseinrichtung durch Frau X und Herrn Y wird als typisch auch für Wohngemeinschaften gewertet. Isoliert betrachtet, ist es nicht ausreichend für die Feststellung einer Verantwortungsgemeinschaft. Auch das siebenmonatige Zusammenwohnen ist kein Indiz hierfür, da nach der bisherigen Rechtssprechung von mindestens drei Jahren des Zusammenlebens ausgegangen wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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