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Datenschutz, etc.

Verfasst: 06.05.2006 16:50
von stipey
Mal angenommen, ich habe Glück und nehme eine neue Tätigkeit auf. Bin ich dann verpflichtet, dem Arbeitsamt Anschrift, etc. meines neuen Arbeitgebers mitzuteilen, oder kann ich mich einfach so abmelden? Muss ich davon ausgehen, dass das Arbeitsamt und mein neuer Arbeitgeber in irgendeiner Weise in Kontakt treten, oder geschieht das immer über mich bzw. mit meiner Kenntnisnahme?

Verfasst: 06.05.2006 19:20
von DjTermi
Warum möchtest Du denn so ein Geheimnis daraus machen? Du musst der Arge oder der Kommune oder wenn Du im Arbeitslosengeld bist, ja jede Veränderung mitteilen. Und wenn Du eine Beschäftigung aufnimmst, sagt man doch eigentlich Automatisch was man ein neuen Arbeitgeber hat. Und spät. wenn Du wieder Arbeitslos bist und vom alten Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung brauchst, wird das eh raus kommen, wo Du beschäftigt warst. Außerdem zahlt der Arbeitgeber für dich Arbeitslosenversicherung ab, so sieht die Kommune oder die Agentur auch wo du beschäftigt bist ;)